Update zum vereinbarten Darlehen.
Das genehmigte Darlehen ermöglicht es einem zukünftigen Eigentümer, eine Immobilie zu erwerben, um sie zu seinem Hauptwohnsitz zu machen, oder einem Eigentümer, Arbeiten an seinem Hauptwohnsitz auszuführen. Es müssen mehrere wohnungsbezogene Voraussetzungen erfüllt sein. Das vom Staat genehmigte Darlehen kann bei einer Einrichtung beantragt werden, die eine Vereinbarung mit dem Staat abgeschlossen hat.
Welche Unterkünfte sind von dem genehmigten Darlehen betroffen?
Das genehmigte Darlehen kann unter bestimmten Voraussetzungen an Eigentümer oder zukünftige Eigentümer von Wohnungen gewährt werden.
Die wohnungsbezogenen Bedingungen für den Erh alt eines genehmigten Darlehens sind wie folgt:
- Kauf von Grundstücken und Bau von Wohnungen auf diesem Grundstück;
- Ein neues Zuhause kaufen;
- Kauf einer alten Wohnung und ggf. Sanierungsarbeiten in dieser alten Wohnung;
- Arbeiten in einer bestehenden Wohnung für einen Betrag in Höhe von mindestens 4.000 € und mit dem Ziel der Energieeinsparung oder mit dem Ziel, die bestehende Wohnung zu vergrößern (Vornahme eines Anbaus oder einer Erhöhung) oder wiederum mit dem Ziel einen Raum, der ursprünglich nicht zum Wohnen gedacht war, in einen Wohnraum umwandeln.
Wenn die Finanzierung durch den staatlich geförderten Kredit funktioniert, müssen die betreffenden Arbeiten vor Ablauf der Rückzahlungsfrist für den betreffenden Kredit abgeschlossen sein. Sie können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine Fristverlängerung für die Erbringung Ihrer Arbeit beantragen.
Die Unterkunft muss auch der Hauptwohnsitz des Kreditnehmers sein oder spätestens ein Jahr nach Ende der Arbeiten bzw. 1 Jahr nach dem Kauf (den der Kredit also finanziert) werden. Nämlich: Der einjährige Zeitraum kann verlängert und auf maximal 6 Jahre verlängert werden, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: 1. die Wohnung wird vom Kreditnehmer ab dem Datum seiner Pensionierung bewohnt; 2° die Unterkunft wird bis zu diesem Datum und unter Einh altung spezifischer Regeln vermietet.
Hinweis: Eine Wohnung gilt als Hauptwohnsitz, wenn sie mindestens 8 Monate im Jahr bewohnt wird. Es können mehrere Ausnahmen geltend gemacht werden: ein Fall höherer Gew alt; ein gesundheitlicher Grund; eine Verpflichtung im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, wie z. B. die Verpflichtung, regelmäßig zu seinem Arbeitsplatz zu fahren oder über eine betriebliche Unterkunft zu verfügen; die Vermietung der Unterkunft gemäß den vorgesehenen Bedingungen.
Vom Staat genehmigtes Darlehen: Wie kann ich es beantragen?
Woher wissen Sie, ob Sie einen genehmigten Kredit haben? Der genehmigte Kredit muss bei einer Finanzorganisation (z. B. einer Bank) beantragt werden, die eine Vereinbarung mit dem Staat getroffen hat.
Der genehmigte Kredit wird ohne Bedürftigkeitsprüfung gewährt. Bitte beachten Sie: Wenn Sie nach dem 1. Januar 2020 einen staatlich geförderten Kredit aufgenommen haben, haben Sie keinen Anspruch auf den APL.
Hinweis: Zögern Sie nicht, die Banken hinsichtlich der Konditionen des staatlich geförderten Darlehens zu vergleichen. Wie bei jedem Kreditantrag können diese Konditionen je nach Bank unterschiedlich sein. Treten Sie gegeneinander an, um die besten Konditionen für Ihren Kredit zu erh alten. Insbesondere der Zinssatz variiert je nach Bank (im Rahmen der zulässigen Obergrenze jedoch: es wird ein Höchstsatz festgelegt). Dies ist der effektive Jahreszins: der Zinssatz. Dieser Zinssatz kann fest oder variabel oder sogar anpassbar sein (d. h. gleichzeitig ein fester und ein variabler Zinssatz sein).Beachten Sie, dass der Zinssatz, auch wenn er auf einen Höchstsatz (einen Höchstsatz) begrenzt ist, von der Laufzeit Ihres Darlehens und der Organisation (Bank usw.) abhängt, die Sie konsultieren.
Das vom Staat genehmigte Darlehen kann die gesamte oder einen Teil einer Immobilientransaktion (Kauf, Arbeit) finanzieren. Einige Kosten können jedoch nicht durch das staatlich geförderte Darlehen abgedeckt werden: Notargebühren (Übertragungsabgaben und Notargebühren für die Bearbeitung der Akte) und Anschaffungskosten für Möbel.
Das genehmigte Darlehen kann auch durch andere Beträge und andere Darlehen ergänzt werden: eine Eigenbeteiligung, ein Nullzinsdarlehen, ein Nullzins-Ökokredit, ein Bauspardarlehen, ein Festzinsdarlehen unter oder gleichwertig mit einem Darlehen, das zusätzlich zu einem Bausparkonto gewährt wird, einem Action-Logement-Darlehen, einem zusätzlichen Darlehen, das aus dem Ausland repatriierten französischen Staatsangehörigen mit einem Entschädigungsdokument gewährt wird, einem Überbrückungsdarlehen bis zum Verkauf der vorherigen Immobilie.Hinweis: Das vom Staat genehmigte Darlehen kann nicht durch eine herkömmliche Hypothek ergänzt werden.
Der staatlich geförderte Kredit muss selbstverständlich zurückgezahlt werden. Die Rückzahlungsdauer kann zwischen 5 und 30 Jahren liegen. Beachten Sie, dass es möglich ist, im Darlehensvertrag eine andere Rückzahlungsdauer vorzusehen: entweder eine längere Laufzeit bis maximal 35 Jahre oder eine kürzere Laufzeit von weniger als 5 Jahren.