Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten als Mieter
Welche Informationen müssen Sie Ihrem Vermieter mitteilen? Welche Pflichten und Pflichten haben Sie gegenüber der von Ihnen gemieteten Unterkunft? Hier sind 5 wichtige Dinge, die Sie als Mieter wissen sollten.
1 – Informieren Sie Ihren Vermieter, wenn Sie mit einer anderen Person vermieten möchten
Planen Sie, eine Wohnung mit einem Mitbewohner zu mieten? Sie müssen dann Ihren Vermieter benachrichtigen.Ihr Mitbewohner kann somit im Mietvertrag erscheinen und sich an der Zahlung der Miete beteiligen. Umso mehr muss die Person, die bei Ihnen wohnen wird, dort erscheinen, um Beihilfen von CAF beantragen zu können. Wenn Sie bereits eine Unterkunft mieten und ein Freund später nachzieht, muss der Vermieter lediglich eine Änderung des Mietvertrags vornehmen. Wenn Sie heiraten und Ihr Mann oder Ihre Frau mit Ihnen zusammenleben möchte, muss außerdem ein neuer Mietvertrag mit beiden Namen erstellt werden.
2 – Ihr Karriereweg ist Ihr Geschäft
Sie müssen Ihrem Vermieter nichts sagen, wenn Sie während der Dauer Ihres Mietverhältnisses Ihren Job verlieren oder kündigen. Ihre berufliche Laufbahn ist in der Tat Teil Ihres Privatlebens. Solange Sie in der Lage sind, Ihre Miete pünktlich zu zahlen, müssen Sie hierzu keine Angaben machen. Wenn Sie jedoch in finanzielle Schwierigkeiten geraten und Ihre Unterkunft nicht mehr erschwinglich ist, müssen Sie dies Ihrem Vermieter mitteilen.In diesem Fall besteht die Möglichkeit, Ihre Kündigungsfrist zu verkürzen, um Ihre Unterkunft schneller zu verlassen.
3 – Sie sind nicht verpflichtet, Besuche in Ihrer Unterkunft zu gestatten
Wenn Sie sich nicht in der Kündigungsfrist befinden, haben Sie das Recht, potenziellen zukünftigen Mietern den Besuch Ihrer Unterkunft zu verweigern. Das Gesetz 89-462 erlaubt Ihnen, Besuche abzulehnen, solange Ihre Mietdauer läuft. Wenn Sie sich jedoch in einer Kündigungssituation befinden, sind Sie verpflichtet, Ihre Tür für die Besuche zu öffnen. Diese potenziellen Besuche können bis zu 2 Stunden pro Arbeitstag stattfinden.
4 – Eine Hausversicherung ist obligatorisch
Als Mieter müssen Sie eine Hausratversicherung abschließen. Dies schützt Sie bei Unfällen wie Wasserschäden oder Bränden. Im Schadensfall müssen Sie Ihrem Vermieter eine Versicherungsbescheinigung vorlegen.Letzteres ist ihm ebenfalls bei der Schlüsselübergabe mitzuteilen. Darüber hinaus kann Ihr Vermieter Sie auf Wunsch jedes Jahr um dieses Dokument bitten. Sollten Sie die Bescheinigung nicht vorlegen können, wäre Ihr Vermieter berechtigt, Ihren Mietvertrag zu kündigen.
5 – Die Aushänge sind je nach Unterkunft unterschiedlich
Sie müssen vor der Abreise aus Ihrer Mietwohnung Bescheid geben. Die Dauer, die von der Art der Unterkunft abhängt, ist eines der wichtigsten Dinge, die Sie als Mieter wissen sollten. Wenn Sie eine möblierte Wohnung mieten, beträgt die einzuh altende Kündigungsfrist in der Regel einen Monat. Bei unmöblierter Unterkunft beträgt sie jedoch 3 Monate. Beachten Sie, dass Ihr Vermieter Ihnen bei der Unterzeichnung Ihres Mietvertrags keine Mindestmietdauer vorschreiben kann. Das bedeutet, dass Sie jederzeit einen Ausreiseantrag stellen können. Sie müssen dann das folgende Verfahren befolgen. Drei Möglichkeiten sind möglich:
- Verfassen Sie einen handschriftlich zugestellten Mietkündigungsbrief gegen eine Quittung
- Senden Sie einen eingeschriebenen Brief mit Empfangsbestätigung
- Entscheiden Sie sich für einen Gerichtsvollzieher
Bitte beachten Sie, dass die einzigen gültigen Dokumente für Ihre Mitteilung der Post oder die persönliche Zustellung sind. Sie können ein solches Dokument nicht per E-Mail versenden. Obwohl Sie Ihren Brief so verfassen können, wie Sie es für richtig h alten, müssen Sie dennoch die folgenden Informationen angeben:
- Der Grund Ihrer Abreise, wenn Sie eine kürzere Kündigungsfrist gewünscht haben
- Das Datum Ihrer Abreise
Ihre Kündigung beginnt an dem Tag, an dem Ihr Vermieter Ihr Schreiben erhält. Sie können dann nicht ohne dessen Zustimmung zurückkehren.