Hausmüll: Sammelregeln.
Wir produzieren regelmäßig Abfälle aller Art: Lebensmittelverpackungen, Papier, abgelaufene Lebensmittel, gebrauchte Batterien, alte vergessene Flaschen mit chemischen Pestiziden … Abfälle müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Einige sind recycelbar, andere landen im Hausmüll. Wir ziehen Bilanz.
Was genau ist „Hausmüll“?
Hausmüll ist der Abfall, den jeder von uns im Alltag produziert. Es gibt verschiedene Arten von Abfällen und es ist wichtig, sie zu identifizieren, um sie richtig zu sortieren und ordnungsgemäß zu entsorgen.Viele Abfälle müssen in speziellen Behältern entsorgt werden. Der Rest ist Hausmüll. Die richtige Mülltrennung ist eine umweltbewusste Geste!
Zu den wiederverwertbaren Abfällen zählen Pappe, Papier, Kunststoff, Metall und Glas. Zum Beispiel: Papierbögen, Dosen, Pizzakartons, Milchkartons, Ordner, Gläser, Senf- und Marmeladengläser … Dieser Abfall muss in einen bestimmten Behälter geworfen werden: den Sortierbehälter. Das Glas muss in dafür vorgesehene Behälter der Stadt geworfen werden. Wertstoffh altige Abfälle gehören nicht in die Hausmülltonne. Wiederverwertbare Abfälle werden von bestimmten Unternehmen gereinigt, sortiert und wieder in den Umlauf gebracht.
Gefährliche Abfälle (wie Batterien, Chemikalien usw.) sollten ebenfalls nicht im Hausmüll entsorgt werden. Für die Entsorgung gelten besondere Vorschriften.Batterien werden insbesondere in Geschäften, Supermärkten oder auf dem Wertstoffhof gesammelt. Chemikalien müssen zum Recyclingzentrum gebracht und in einen speziellen Behälter gegeben werden. Pestizide und chemische Düngemittel werden regelmäßig von Gartencentern gesammelt (Truffaut organisiert beispielsweise zwei Sammlungen von Pestiziden pro Jahr). Dieser gefährliche Abfall darf auf keinen Fall im Hausmüll landen und schon gar nicht in der Natur landen. Bei ordnungsgemäßer Sammlung erh alten sie eine angemessene Behandlung.
Der Sonderfall Kleidung: Kleidung hat nichts im Mülleimer zu suchen! Also weder im Hausmüll noch in einem anderen. Das Textil kann recycelt oder sogar wiederverwendet werden, wenn es in gutem Zustand ist. Denken Sie daran, Ihre unbenutzte Wäsche einzusammeln und sie an Wohltätigkeitsorganisationen zu spenden oder sie an den Abholterminals von Le Relais abzugeben oder sie sogar zu Ihren Lieblingsmodeboutiquen zu bringen, die sie manchmal gegen einen Gutschein zurücknehmen. „Kauf“.Das Textil wird dann recycelt und zur Herstellung anderer Kleidung (oder für andere Zwecke, z. B. als Isolierung) wiederverwendet. Sie können Ihre Stücke auch in gutem Zustand verkaufen (über Apps, Websites oder begehbare Kleiderschränke…).
Speisereste wie Essensreste, abgelaufene Produkte oder stark beschädigtes Obst und Gemüse können im Hausmüll entsorgt werden. Aber sie haben nichts damit zu tun! Dieser „Abfall“ ist eine wertvolle Nahrungsquelle für die Natur. Kompostieren Sie sie! Rüsten Sie sich mit einem Garten-, Balkon- oder Küchenkomposter aus oder suchen Sie nach Stadtkompostern in Ihrer Nähe, da sind bestimmt mehrere dabei. Bitten Sie Ihr Rathaus, Ihnen mitzuteilen, wo Sie Ihren Bioabfall entsorgen müssen, damit er kompostiert werden kann. Das Gleiche gilt für Gartenabfälle (Mähen, abgeschnittene Äste usw.). Beachten Sie, dass Grünabfälle zu den Recyclinghöfen gebracht werden können.
Nach einer solchen Sortierung bleibt nicht mehr viel Hausmüll übrig, den man wegwerfen könnte!
Wie sortiert und entsorgt man Hausmüll?
Es ist Sache jeder Gemeinde bzw. Gemeindegruppe, Hausmüll und Wertmüll zu sammeln und zu verarbeiten. Die Abholzeiten der Tonnen und die Farben der den Bewohnern zur Verfügung gestellten Behälter für Hausmüll oder Wertstoffe sind daher von den Kommunen abhängig. (Ja, eine nationale Regelung würde bei der Suche helfen.) Das Rathaus stellt in der Regel die Behälter bereit, in die die Einwohner ihre Abfälle werfen, bevor sie abgeholt werden. Fragen Sie Ihr Rathaus nach einem neuen Mülleimer, wenn Sie keinen haben oder wenn Ihrer gestohlen wurde (ja, das passiert!).
Die Kommunen haben Pflichten bei der Sammlung nicht wiederverwertbarer Abfälle zu beachten. Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern müssen nicht wiederverwertbare Abfälle mindestens einmal pro Woche von Tür zu Tür abholen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Bioabfälle bei getrennter Sammlung.Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern müssen nicht wiederverwertbare Abfälle mindestens alle zwei Wochen von Tür zu Tür abholen. Für Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern gilt diese Verpflichtung nicht für Bioabfälle, wenn diese getrennt gesammelt werden.
Die Bewohner müssen die Müllabfuhrvorschriften (Tag, Uhrzeit…) einh alten. Andernfalls kann eine feste Geldbuße verhängt werden, die sich bei verspäteter Zahlung erhöht.