Rechtliche Pflichten und Besonderheiten beim Schornsteinfegen
Um einen Kamin sicher nutzen zu können, muss er gut gewartet werden. Ja, aber… wie oft sollten Sie Ihren Schornstein fegen?
Warum ist es wichtig, den Schornstein fegen zu lassen?
Wenn das Schornsteinfegen eine gesetzliche Verpflichtung ist, die jeder Eigentümer (und auch jeder Mieter!) einh alten muss, ist das kein Zufall, sondern aus Sicherheitsgründen. Wenn Sie Ihren Schornstein benutzen, ohne ihn jemals fegen zu lassen, besteht tatsächlich die Gefahr, dass Ihr Schornstein von vornherein beschädigt wird.Wofür ? Ganz einfach, weil sich bei einem Aufflackern Ruß und Partikel in diesem Kanal ansammeln und eine Kruste entsteht. Wenn der Schornstein jedoch nicht regelmäßig gefegt wird, kann sich diese Kruste entzünden, wodurch nicht nur die Gefahr besteht, dass Ihr Schornstein beschädigt wird, sondern auch ein Feuer entsteht, das sich auf das ganze Haus ausbreiten kann.
Und das ist noch nicht alles: Ein schlecht gefegter Schornstein ist auch ein Schornstein, der den Rauch schwerer ableiten kann, wodurch für Sie die Gefahr einer Vergiftung, insbesondere Kohlenmonoxid, besteht.
Deshalb ist der Schornsteinfeger eine gesetzliche Pflicht, die bei nicht korrekter Umsetzung mit einem Bußgeld von bis zu 450 € geahndet werden kann.
Schornsteinfegerhäufigkeit: mindestens einmal im Jahr!
Die allgemeine Vorschrift der örtlichen Behörden (Art. L2213-26) ist klar: „Das Fegen von []Hausschornsteinen muss mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden“.Die vorgeschriebene Häufigkeit des Schornsteinfegens wird jedoch vor Ort durch den Präfektur- oder Gemeindebeschluss der Gemeinde, in der Sie leben, festgelegt. Um diese Informationen zu erh alten, gehen Sie einfach zum Rathaus.
Im Allgemeinen gelten folgende Regeln:
- Die maschinelle Reinigung von Rohrkanälen (z. B. Holzöfen), Sozialkanälen und Kanälen für gasförmige Brennstoffe muss einmal im Jahr durchgeführt werden.
- Das Kehren von herkömmlichen Schornsteinkanälen und Öl- oder Kohleheizkanälen muss zweimal im Jahr durchgeführt werden. In diesem Fall muss zwingend eine der beiden Reinigungen während der Heizperiode des Schornsteins durchgeführt werden.
Auch diese Daten können von Gemeinde zu Gemeinde variieren, nur ein Besuch im Rathaus Ihrer Gemeinde kann Ihnen genaue Informationen liefern!
Schornsteinfegen: Auf die Besonderheiten achten!
Sobald Sie die Anforderungen der Verordnung Ihrer Gemeinde gelesen haben, wissen Sie, dass die Häufigkeit des Schornsteinfegens auch von Folgendem abhängen kann:
- Von Ihrer Versicherung. Tatsächlich schreiben einige Unternehmen eine Mindestanzahl an jährlichen Reinigungen (zwei oder sogar drei) vor, um Ihnen im Schadensfall eine Entschädigung zu gewähren.
- Die Häufigkeit der Nutzung Ihres Kamins. Und dabei müssen Sie ganz einfach bedenken, dass Sie Ihren Schornstein umso regelmäßiger reinigen müssen, je häufiger Sie ihn nutzen. Experten zufolge muss pro 5 Kubikmeter verbranntem Holz gekehrt werden!
Schornsteinfegen: Wenden Sie sich an einen qualifizierten Fachmann
Um es klar zu sagen: Auch wenn Sie über die nötige Ausrüstung verfügen, um Ihren Schornstein selbst zu fegen, ist es einfach unerlässlich, einen qualifizierten Fachmann mit der Wartung Ihres Schornsteins zu beauftragen Gemeindebeschluss Ihrer Gemeinde).Sobald die Reinigung Ihrer Leitung nach den Regeln der Technik durchgeführt wurde, stellt Ihnen der Fachmann ein Kehrzertifikat aus. Letzteres ist sehr wichtig, denn wenn Sie im Schadensfall nicht in der Lage sind, diese Ihrer Versicherung vorzulegen, können Sie keine Entschädigung erh alten. Darüber hinaus hindert Sie nichts daran, Ihren Schornstein zwischen den Eingriffen des Fachmanns selbst zu fegen!
Als Richtwert: Der Schornsteinfegerservice durch einen Fachmann kostet im Durchschnitt zwischen 40 und 90€.