Repaint: ja, aber in neutraler Farbe
Als Mieter möchten Sie Ihr Eigenheim gestalten… Aber nicht alles ist möglich. Die Rohbauarbeiten liegen in der Verantwortung des Eigentümers. Kleinere Arbeiten und Dekoration sind dagegen Sache des Mieters. An den Wänden der Unterkunft können bestimmte Änderungen vom Mieter und auf seine Initiative vorgenommen werden, andere bedürfen der Zustimmung des Eigentümers. Hier sind einige Tipps, wie Sie die Wände Ihrer Wohnung individuell gestalten können, ohne das Risiko von Konflikten mit dem Eigentümer.
Die Löcher: zu füllen, wenn sie zu sichtbar sind.
Es ist normal, Dinge an die Wände hängen zu wollen. Poster, Bilderrahmen oder sogar Regale werden benötigt, um sie zu verschönern. So können wir beispielsweise Reißnägel oder sogar Schrauben anbringen, um beispielsweise ein Regal zu befestigen. Wenn die Löcher beim Verlassen der Wohnung jedoch zu sichtbar sind, ist es besser, sie zu füllen. Dafür gibt es viele Produkte auf dem Markt.
Die Farbe: neutral.
Sind die Wände ausgeblichen oder gefällt Ihnen die Farbe nicht? Sie können sie neu lackieren. Aber unter einer Bedingung, dass die gewählten Farben nüchtern sind und einem Umzug nicht im Wege stehen. Alle roten Wände zum Beispiel sind fragwürdig … Für jedes etwas exzentrische Gemälde ist es besser, den Besitzer vorher um Genehmigung zu bitten.
Die Tapete: nüchtern.
Das gleiche gilt für die Tapete. Es ist möglich, Tapeten in einer Mietwohnung aufzuhängen, solange es klassisch bleibt. Andernfalls ist es besser, den Eigentümer vorher um Erlaubnis zu fragen, sonst müssen Sie vor der Abreise alles wiederherstellen.
Als Faustregel gilt: fragwürdige Änderungen schriftlich festhalten.
In der Tat vergessen Sie nicht, jede Änderung, die ein wenig gewagt ist (extravagante Farbe an den Wänden, Tapeten ein wenig zu avantgardistisch …), nach Erhalt der Zustimmung des Eigentümers, aufzuschreiben. Das Dokument muss von beiden Parteien unterschrieben werden, damit bei der Inventarisierung der Einrichtungsgegenstände keine Streitigkeiten möglich sind. Weitere Informationen zu den Mieterrechten finden Sie auf der Website des Bundes für Konsum, Wohnen und Lebenswelt.