Geben Sie dem Eigentümer eine saubere Akte
Um eine Mietunterkunft zu finden, müssen Sie sicherstellen, dass Sie die Chancen auf Ihrer Seite haben. Thomas Dangin arbeitet für ABC Immobilier in der Region Paris. Er gibt uns die Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch.Kommentare gesammelt von Nadège MonschauWie führen Sie Ihre Forschung effektiv durch?Erster Tipp: Abonnieren Sie alle Benachrichtigungen im Internet, um über neue Produkte informiert zu werden. Erinnern Sie die Agenturen regelmäßig daran: mindestens alle drei bis vier Tage, um eine gute Nachverfolgung zu gewährleisten. Allerdings muss man zu Zugeständnissen bereit sein. Der Mietmarkt ist so gesättigt, dass heute niemand mehr eine Unterkunft finden kann, die alle seine Kriterien erfüllt.Wie kann man sicher sein, vom Eigentümer ausgewählt zu werden, wenn es viel Konkurrenz gibt?Leider unmöglich! Andererseits können Sie die Chancen auf Ihre Seite bringen, indem Sie eine tadellose Akte einreichen. Mit anderen Worten: Es dürfen keine Teile fehlen. Denn kein Eigentümer wird seine Zeit damit verschwenden, nach fehlenden Informationen zu fragen. In dieser Akte müssen daher Fotokopien des Personalausweises, die letzten drei Geh altsabrechnungen und der Steuerbescheid des Jahres, der Arbeitsvertrag und die Bescheinigung des Arbeitgebers sowie alle zuletzt gezahlten EDF-Rechnungen und die gezahlte Wohnungssteuer enth alten sein. Jeder Vermieter möchte Garantien. Ein zukünftiger Mieter kann ihn beruhigen und sich somit in eine gute Lage versetzen, indem er entweder einen „Pass-GRL“ oder einen „Loca-Pass“ zu seiner Akte hinzufügt. Das erste Gerät versichert den Vermieter gegen ausstehende Miete. Bei der zweiten wird dem Mieter die bei Vertragsunterzeichnung erforderliche Kaution in Form eines Darlehens vorgestreckt.Beachten Sie auch, dass es im Allgemeinen besser ist, nicht zu versuchen, über die Miete einer Immobilie zu verhandeln, da sonst die Gefahr besteht, dass der Fall verloren geht.Was sollte man unbedingt überprüfen, bevor man sich verpflichtet?Man muss alles testen: Steckdosen, Rollläden, Wasserhähne, Heizung. Nach der Unterzeichnung des Inventars hat der Mieter dennoch fünfzehn Tage Zeit, um sicherzustellen, dass in seiner Unterkunft alles ordnungsgemäß funktioniert. Bei der Lektüre des Mietvertrages ist außerdem darauf zu achten, dass der aktuelle Mietspiegel mit den Angaben auf dem Papier übereinstimmt.Welche Reparaturen oder Arbeiten kann der Eigentümer bezahlen?Die Arbeiten zur Erneuerung einer Wohnung liegen nicht in der Verantwortung des Vermieters, es sei denn, die beiden Parteien vereinbaren dies bei der Unterzeichnung oder während des Mietvertrags. Ein Mieter kann beispielsweise angeben, dass er die Räumlichkeiten innerhalb von zwei Jahren verlassen möchte, bis dahin aber einen Pinselstrich geben möchte. Der Eigentümer kann diese Sanierung dann bezahlen, wenn er der Meinung ist, dass er dadurch seine Immobilie künftig einfacher vermieten kann.In diesem Fall kann nach Vorlage der Rechnungen die Miete in Höhe der Renovierungssumme in Rechnung gestellt werden. Eine weitere goldene Regel: Der Mieter kann die Immobilie frei genießen, unter der ausdrücklichen Bedingung, dass er alles in „ordnungsgemäßem und neutralem“ Zustand zurückgibt. Mit anderen Worten: Er kann Löcher in die Wand bohren, wenn er sie vor dem Verlassen zufüllt. Aber wenn er den gesamten Innenraum fuchsiarosa anstreicht, riskiert er, seine Kaution zu verlieren! Denn in diesem Fall hat der Eigentümer das Recht, mit diesem Betrag überall einen weißen Anstrich anzubringen. Ein weiterer Grundsatz gilt: Der Mieter muss im Schadensfall die Rechnung bezahlen, während der Eigentümer für die normale Abnutzung der Räumlichkeiten aufkommen muss. Stellen Sie sich vor, ein Rollladen ist defekt: Der Mieter muss die Rechnung bezahlen, wenn die Stahlkurbel, die er täglich nutzt, das Problem ist. Andererseits liegt es in der Verantwortung des Eigentümers, einen wegen Über alterung blockierten Rollladen auszutauschen. Manchmal ist es auch möglich, Ihre Versicherung einzubeziehen, die sich gegen die des Eigentümers oder sogar gegen die der Miteigentümergemeinschaft wenden kann.Um Ihre Rechte zu kennen und geltend zu machen, zögern Sie nicht, sich von Ihrem Versicherer beraten zu lassen oder Immobiliengewerkschaften wie die SNPI und die Fnaim zu befragen.>Mehr Infos auf www.abc-immobilier.com