Eine Prämie, die bis zu 1000 Euro betragen kann
Wenn Sie anlässlich der Geburt Ihres dritten oder weiteren Kindes umziehen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Umzugsbeihilfe aus der Familienbeihilfe (Caf).
Voraussetzungen für den Bezug der Umzugsbeihilfe
Um Anspruch auf die Prämie zu haben, müssen Sie mindestens drei unterhaltsberechtigte Kinder haben und das letzte ist jünger als zwei Jahre. Sie müssen dann zwischen dem ersten Tag des Kalendermonats nach dem dritten Monat Ihrer Schwangerschaft und dem letzten Tag des Kalendermonats vor den zwei Jahren Ihres letzten Kindes wechseln. Außerdem benötigen Sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Umzug eine APL-artige Wohnbeihilfe für Ihr neues Zuhause. Sie müssen selbstverständlich eine Umzugsbeihilfe beantragen. Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Betrag in Höhe Ihrer Umzugskosten bis zur Grenze von 948,10 Euro für drei Kinder, 1027,11 Euro für vier Kinder usw.
Schritte, um die Umzugszulage zu nutzen
Zuerst müssen Sie das Antragsformular für die Umzugsbeihilfe ausfüllen. Dieses Formular finden Sie auf der Caf-Website oder direkt in Ihrer Filiale. Beachten Sie, dass Sie die durch den Umzug entstandenen Kosten nachweisen müssen. Wenn Sie alleine umziehen, legen Sie also die Rechnungen für Benzin und Fahrzeugmiete vor und wenn Sie den Umzug von einem Fachmann durchführen lassen, legen Sie die Rechnung des Umzugsunternehmens bei. Erst nach Vorlage der Nachweise wird Ihnen die Prämie auf einmal ausbezahlt. Gegen Vorlage eines Kostenvoranschlags und einer Erläuterung Ihrer Situation können Sie dennoch einen Vorschuss erhalten. Nach dem Umzug haben Sie sechs Monate Zeit, sich an das Caf Ihres neuen Zuhauses zu wenden, um an dieser neuen Adresse Hilfe zu erhalten. Wenn Sie in dieser neuen Wohnung weder Wohngeld noch individuelle Wohnbeihilfe beziehen können, haben Sie keinen Anspruch auf Umzugsbeihilfe mehr. Weitere Informationen finden Sie unter www.caf.fr