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Antwort: Die eingebaute Tür muss isolierende Eigenschaften haben.
Diese Steuergutschrift gilt nur für den Kaufpreis der Isoliertür, sie gilt nicht für den Arbeitspreis. Wer kann profitieren? Jeder Mieter oder Eigentümer, der sich für den Einbau einer Isoliertür entscheidet und so eine nachhaltige Entwicklung fördert. Sie müssen nicht steuerpflichtig sein, um diese Steuergutschrift in Anspruch nehmen zu können. In Bezug auf den Bau muss das betreffende Gebäude oder Wohnhaus seit mehr als zwei Jahren fertiggestellt sein und die Arbeiten wurden zwischen 2005 und 2012 ausgeführt. Der Einbau der Tür muss von einem Fachmann durchgeführt werden, der eine Rechnung ausstellt, die als Beweis dienen. Diese Steuergutschrift ist auf 8.000 Euro pro Person begrenzt, also 16.000 Euro für ein Paar. Um davon zu profitieren, müssen Sie die entsprechenden Zeilen Ihrer Steuererklärung ausfüllen und eine Kopie der Rechnung beifügen. Die Verwaltung prüft, ob die eingebaute Tür den per Dekret vom 13. November 2007 festgelegten Standards entspricht. Senden Sie uns auch Ihre Frage brico