Was Sie wissen sollten, bevor Sie mit der Realisierung einer Terrasse beginnen
Eine Terrasse vor oder hinter Ihrem Haus ermöglicht es Ihnen, sich bei schönem Wetter dort zu sonnen, Ihre Freunde dort zu empfangen und Ihrem Haus einen Mehrwert zu verleihen. Bevor Sie jedoch mit der Erstellung einer Terrasse beginnen, müssen Sie die Vorschriften kennen, die für eingeschossige Terrassen und erhöhte Terrassen gelten. Finden Sie weitere Artikel zum Thema: Angebot für Landschaftsbauarbeiten
Was ist der Unterschied zwischen einer einstöckigen Terrasse und einer erhöhten Terrasse?
Wir sprechen für diese Unterscheidung des Festhaltens am Boden. Die ebenerdige Terrasse liegt ebenerdig und stellt keine Grundfläche dar. Wenn wir also eine Terrasse in einem Garten, auf dem Rasen, als Erweiterung des Wohnzimmers bauen, ragt kein Element aus dem Gras heraus: Es handelt sich in der Tat um eine einstöckige Terrasse. Auf der anderen Seite, wenn der Boden um das Haus herum geneigt ist, muss eine erhöhte Terrasse in Betracht gezogen werden, da diese auf der gleichen Höhe wie das Haus entweder auf Pfosten oder durch Mauerwerk errichtet werden muss. In diesem Fall ist der Boden griffig.
Welche Pflichten gibt es beim Terrassenbau?
Es gelten die Regeln der Städtebauordnung und des Rundschreibens vom 3. Februar 2012. Aus den Texten geht klar hervor, dass der Bau einer einstöckigen Terrasse keine vorherigen administrativen Formalitäten erfordert. Der Begriff eingeschossig bleibt jedoch eher vage und das Rundschreiben besagt sogar, dass bei einer nur geringfügig erhöhten Terrasse keine Stufen erforderlich sind, was Zweifel aufkommen lässt. Bevor Sie eine Arbeit aufnehmen, ist es daher mehr als sinnvoll, sich mit dem Rathaus Ihres Wohnortes in Verbindung zu setzen, um sich über Ihre Rechte zu vergewissern. Wir wissen dann, ob wir einen Autorisierungsantrag stellen müssen oder nicht. Und wenn das Rathaus seine Zustimmung gegeben hat, können wir uns keine Phantasien über die an das Rathaus geschickte Erklärung leisten. Daher gilt der Bau einer Terrasse mit einer viel größeren Fläche als in der Akte angegeben als Straftat.
Welche Strafen sind möglich, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden?
Jeder unbefugte Bau und die Ausführung von Arbeiten ohne Einhaltung einer vorherigen Erklärung stellen eine Straftat dar. Die anfallenden Strafen sind vielfältig, von einer Geldstrafe bis zum Abriss. Und wenn man nach einer Sanktionierung immer noch eine Terrasse bauen möchte und beim Rathaus eine Genehmigung für den Bau dieser Terrasse beantragt, besteht eine gute Chance, dass dieser Antrag abgelehnt wird. Auch Nachbarn können rechtliche Schritte einleiten, wenn ihnen der Bau der Terrasse schadet.