Die Grundlagen von Mitbewohnern!
Möchten Sie sich bei einem Mitbewohner niederlassen, wissen aber nicht so recht, wie es mit der Unterzeichnung des Mietvertrags, der Beantragung einer finanziellen Unterstützung oder gar einer Hausratversicherung weitergeht? Keine Panik: Hier sind 10 Fragen, die Ihnen helfen werden, klarer zu erkennen, was Sie wissen müssen, bevor Sie sich an eine Mitbewohnerin wenden!
1. Geteilter Mietvertrag: Wie viele Unterschriften?
Die Unterzeichnung des Mietvertrages ist einfach entscheidend, wenn Menschen in einer Wohngemeinschaft wohnen möchten.Tatsächlich ist es wichtig, dass die Namen aller Mitbewohner im Mietvertrag erscheinen (und dass der Mietvertrag für alle Mitbewohner gleich ist oder dass der Vermieter einen pro Person zur Verfügung stellt).
Es muss klar sein, dass die Person, die nicht im Mietvertrag aufgeführt ist, keinen Anspruch oder keine Verpflichtung auf die Unterkunft hat und daher keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben kann.
2. Welche Pflichten haben Mitbewohner?
Bei einem gemeinsamen Mietverhältnis ist es ganz einfach: Alle Personen, die den Mietvertrag unterzeichnet haben, sind verpflichtet, die darin genannten Verpflichtungen einzuh alten, natürlich unter Strafe der Kündigung des Mietvertrags.
Diese Pflichten betreffen insbesondere die Zahlung von Miete und Nebenkosten, aber auch die ordnungsgemäße Instandh altung der Unterkunft.
Zur Einh altung dieser Pflichten sind – natürlich gesetzlich – nur die Personen verpflichtet, deren Namen im Mietvertrag aufgeführt sind.
3. Wer zahlt die gemeinsame Mietkaution?
Es scheint logisch, aber vielleicht ist es eine Erinnerung wert: Beim Betreten der Räumlichkeiten müssen die Mitbewohner eine Kaution hinterlegen, die der Höhe der monatlichen Miete ohne Nebenkosten entspricht.
Achtung, denn rechtlich gesehen:
- Nur die im Mietvertrag genannten Mitbewohner müssen sich an den Kosten für die Kaution beteiligen. Daher ist es wichtig, dass alle Mitglieder des Mitbewohners Unterzeichner sind.
- Wenn die Kaution nicht im Mietvertrag erwähnt ist, kann sie nicht von Ihnen verlangt werden!
4. Bekommt eine Person, die den Mitbewohner verlässt, ihre Kaution sofort zurück?
Wenn einer der Mitbewohner beschließt, das Haus oder die gemeinsame Wohnung vor Ablauf des Mietverhältnisses zu verlassen, sollten Sie wissen, dass der Eigentümer nicht dazu verpflichtet ist, den Betrag, den er für die Kaution gezahlt hat, zurückzuzahlen.Wenn der Eigentümer freundlich ist, kann er sich mit dem Neuankömmling auf eine Vereinbarung einigen; Andernfalls bleibt dem ausscheidenden Mitbewohner keine andere Wahl, als bis zum Ende des Mietvertrags zu warten, um sein Geld zurückzubekommen!
5. Benötigen Sie eine spezielle Hausratversicherung für die Wohngemeinschaft?
Das sollten Sie vor dem Teilen wissen: Bei der Schlüsselübergabe ist es wichtig, dass die Mitbewohner ihrem Vermieter eine Bescheinigung über die Hausratversicherung vorlegen. Am besten wenden Sie sich an eine Versicherungsgesellschaft, die spezielle Angebote für Mitbewohner anbietet; andernfalls muss sich jeder Mieter separat versichern, es wird jedoch empfohlen, sich an die gleiche Versicherungsgesellschaft zu wenden.
Bei Bedarf kann der Vermieter den Abschluss der Versicherung selbst veranlassen, er wird die Kosten der Versicherung jedoch auf die Höhe der Miete umlegen.
6. Wie funktioniert Wohngeld?
Um Wohnbeihilfe zu erh alten, muss jeder Mitbewohner einen individuellen Antrag beim CAF (Familienbeihilfefonds) stellen, wo die Höhe seiner Beihilfe entsprechend seinen Ressourcen und der Höhe der Miete festgelegt wird. dass er muss zahlen.
7. Ist ein Mitbewohner in einer Sozialwohnung möglich?
Gut zu wissen: Konnte die Wohngemeinschaft in HLM vor ein paar Jahren nur für Personen unter 30 Jahren, Studenten und Personen mit einem Berufs- oder Ausbildungsvertrag gelten, bringt das Élan-Gesetz Abwechslung! Heute kann jeder, der die Ressourcenvoraussetzungen erfüllt, um von Niedrigmietwohnungen zu profitieren, einen Antrag stellen.
Um Anspruch auf einen Mitbewohner im HLM zu haben, müssen Sie bei der Bewerbung lediglich angeben, dass es sich um einen Mitbewohner handelt, und natürlich, dass jeder der Mitbewohner die Einkommenskriterien erfüllt. Jeder erhält dann einen eigenen Mietvertrag und muss seine Miete unabhängig von den anderen bezahlen.
8. Was ist die Solidaritätsklausel?
In Wohngemeinschaften fordern die Eigentümer in 99 % der Fälle eine Solidaritätsklausel zwischen den Unterzeichnern des Mietvertrags. Konkret heißt das: Zahlt einer der Mitbewohner seine Miete nicht, hat der Vermieter das Recht, seinen Anteil von den anderen Mietern einzufordern.
Wenn der Vertrag diese Klausel nicht erwähnt, haftet jeder Mitbewohner nur für seinen Anteil an der Miete.
9. Was passiert, wenn ein Mitbewohner gehen möchte?
Wenn in einer Gemeinschaftsunterkunft einer der Mitbewohner ausziehen möchte, muss er seinem Vermieter einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein unter Berücksichtigung der im Mietvertrag angegebenen Kündigungsfrist zukommen lassen. Bei Nichteinh altung dieses Verfahrens muss der Mitbewohner seinen Mietanteil bis zum Ende des Mietverhältnisses zahlen.
Hinweis: Wenn alle Mitbewohner gleichzeitig ausziehen und den Mietvertrag beenden möchten, genügt ein einziger, von allen unterschriebener Einschreibebrief.
10. Kaution und Mitbewohner: Wie funktioniert das?
In Wohngemeinschaften sollten Sie wissen, dass die Kautionsverpflichtung des Bürgen, auch wenn jeder Mitbewohner jeden Monat nur seinen Anteil an der Miete und den Nebenkosten zahlt (häufig verlangt der Eigentümer bei Mitbewohnern von jedem Mitglied eine Kaution). ) deckt nicht einen Teil, sondern die gesamte Miete einschließlich Nebenkosten ab; das nennt man Gesamtbürgschaft. Eine weitere gute Sache, die Sie wissen sollten, bevor Sie sich auf eine Mitbewohnersuche einlassen!