Update zur Miteigentumsregelung.
Die Miteigentumsordnung ist das Dokument, in dem die Regeln für die Organisation und den Betrieb eines Gebäudes niedergelegt sind. Die Miteigentumsordnung ist verbindlich und muss von allen Miteigentümern und Mietern des Gebäudes eingeh alten werden. Wir ziehen Bilanz.
Welche Regelungen zum Miteigentum gibt es?
Die Miteigentumsordnung regelt die Organisation und den Betrieb eines Gebäudes. Für jedes Gebäude, an dem mehrere Miteigentümer zusammenkommen, muss eine Miteigentumsordnung bestehen.Die Stockwerkeigentumsordnung ist zwingend. Und es muss von einem Fachmann geschrieben werden (z. B. einem Notar).
Was beinh altet die Miteigentümerordnung? Die Regeln, die für ein gemeinschaftliches (und harmonisches) Leben im Gebäude zu beachten sind. Es handelt sich insbesondere um: die Nutzungsbedingungen der privaten Bereiche (Beispiel: das Verbot, Wäsche in den Fenstern aufzuhängen), die Nutzungsbedingungen der Gemeinschaftsflächen wie Flure, insbesondere Gärten (Beispiel: Nutzung des Fahrradraums). ), der Zweck des Gebäudes (Wohngebäude, das Geschäftsräume beherbergen kann oder nicht). In den Vorschriften muss auch eine Liste der besonderen Gemeinschaftsteile des Gebäudes enth alten sein, d ein Gebäude) und eine Liste der Gemeinschaftsbereiche für den privaten Gebrauch (Gemeinschaftsbereiche, deren Nutzung einigen Miteigentümern vorbeh alten ist, wie zum Beispiel ein Garten, der ausschließlich den Miteigentümern vorbeh alten ist, die auf den Grundstücken im Erdgeschoss wohnen) .
Die Miteigentumsordnung enthält auch die Regeln für die Verw altung des Gebäudes, also die Regeln über die Gest altung des Miteigentums. Zum Beispiel: die Verteilung der Lasten zwischen den Miteigentümern und die Berechnungsmethode für die Festlegung der Anteile, die Regeln für die Verw altung der Gemeinschaftsteile, die Beschreibung der Aufteilung des Gebäudes, in der jedes Miteigentumsgrundstück identifiziert wird (diese letzten Informationen). finden Sie auch im Anhang der Miteigentumsordnung).
Eigentumswohnungsregeln: Wo finde ich sie? Alle Miteigentümer müssen die Regeln des Miteigentums kennen. Eine Kopie davon muss jedem Miteigentümer ausgehändigt werden. Wenn ein Miteigentümer seine Zahlung verliert, wie erhält man dann die Miteigentumszahlung? Der Miteigentümer kann eine Kopie von einem der anderen Miteigentümer oder vom Miteigentümersyndikus (der Syndikus kann diese Kopie in Rechnung stellen) oder vom Grundbuchamt (Kosten 30 €) anfordern.
Alle Mieter müssen außerdem eine Kopie der Miteigentumsordnung erh alten. Wenn ein Mieter die Siedlung verliert, kann er eine Kopie von seinem Vermieter, dem Treuhänder (ggf. kostenpflichtig) oder auch dem Grundbuchamt (Kosten: 30 €) anfordern.
Die Miteigentumsordnung muss von den Eigentümern des Gebäudes, aber auch von den möglichen Mietern des Gebäudes respektiert werden. Es ist eine der Aufgaben des Miteigentumssyndikus, sicherzustellen, dass alle diese Regelung respektieren. So muss der Treuhänder im Falle der Nichteinh altung einer in der Verordnung enth altenen Maßnahme ein Schreiben an die Person senden, die der Verordnung nicht nachkommt, und sie an ihre Pflichten erinnern. Der Treuhänder oder jeder Eigentümer kann bei Nichteinh altung der Miteigentumsordnung gerichtlich vorgehen. Ein Gerichtsvollzieher wird den Verstoß gegen die Regeln feststellen. Der Richter entscheidet dann über den Streit. Nämlich: Die Verantwortung des Miteigentümer-Vermieters kann für den Fall übernommen werden, dass sein Mieter die Vorschriften nicht einhält und wenn er nicht bei seinem Mieter interveniert, um dem Verstoß ein Ende zu setzen.
Änderungen der Miteigentümerordnung
Die Regeln werden bei der Abstimmung in der Hauptversammlung durch die Mehrheit der Miteigentümer oder durch die Einstimmigkeit der Miteigentümer geändert. Die Abstimmung richtet sich nach der Art der vorzunehmenden Änderung der Miteigentümerordnung.
Wissenswertes: Die Miteigentumsordnung muss regelmäßig aktualisiert werden, um an Gesetzesänderungen angepasst zu werden. Wie lässt sich in diesem Fall eine Miteigentumsregelung ändern? Der Treuhänder muss die Übereinstimmung der Miteigentumsordnung mit der neuen Gesetzgebung auf die Tagesordnung der Hauptversammlung setzen. Dann werden die Regeln von den Miteigentümern geändert. Nämlich: Der Syndikus kann seine Berufshaftpflicht in Anspruch nehmen, wenn er seiner Verpflichtung nicht nachkommt.
Die Miteigentumsordnung mit ihren Änderungen wird vom Notar zur Sicherung von Hypotheken veröffentlicht. Daher ist der gesamte Inh alt der Verordnung für alle verbindlich: Miteigentümer, Mieter, zukünftige Käufer des Gebäudes.