Von der Verkaufszusage bis zur notariellen Urkunde können vier Monate vergehen
Bruno Costa de Beauregard arbeitet für La Forêt Immobilier in Sens (Yonne). Er gibt uns einige Tipps, um die kleinste Enttäuschung zu vermeiden. Interview von Nadège Monschau Wie schützt man sich vor Pannen?
Im Falle eines Miteigentumskaufs ist es wichtig, bestimmte Dokumente zu verlangen, die es dem Käufer ermöglichen, die Zwänge und Kosten, die ihm in Zukunft auferlegt werden, besser zu verstehen. Der zukünftige Eigentümer muss daher den Treuhänder fragen:
- die Anklageschrift,
- die letzten drei Minuten der Hauptversammlung,
- Budget des letzten Jahres,
- der vorläufige Haush alt, falls bereits darüber abgestimmt wurde.
Es wird außerdem empfohlen, vom Verkäufer die Schätzung der Wohnfläche gemäß dem Carrez-Gesetz sowie die Lieferung des Gebäudewartungsbuchs einzuholen.
So wird der Käufer über durchgeführte oder geplante größere Arbeiten, wie z. B. eine Fassadensanierung oder die Modernisierung eines Aufzugs, korrekt informiert. Auch beim Hauskauf ist Vorsicht geboten.
Es ist besser, vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags zu prüfen, ob ein Dachboden ausbaubar ist oder nicht, und ob einige Risse in den Wänden schwerwiegend sind. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass das Grundstück nicht mit verschiedenen Dienstbarkeiten belegt wird, wie etwa Wegerechten oder der Verlegung von France-Telecom-Kabeln im Garten.
Außerdem gilt: Informieren Sie sich immer über die aktuellen Bescheide zur Grund- und Wohnungssteuer.
Was sind die wesentlichen Diagnosen?
Ab dem 1. Januar 2009 wird es sieben davon geben: Termiten, Blei, Asbest, Gas, Elektrizität, Energieleistung (DPE) und schließlich natürliche, technologische und seismische Risiken. Alles muss auf Kosten des Verkäufers erfolgen und muss der Kaufurkunde beigefügt werden. Möchte der Käufer hingegen einen Kredit zum Nullzins erh alten, muss auch er zwischen 300 und 800 Euro bezahlen, um den Zustand seines zukünftigen Zuhauses hinsichtlich Heizung, Abdichtung und Belüftung zu beurteilen. Dies wird als „PTZ-Diagnose“ bezeichnet.
Können wir nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags beruhigt sein?
Überhaupt nicht! Zwischen der Unterzeichnung des Verkaufsversprechens und der notariellen Urkunde vergehen durchschnittlich zwei bis vier Monate. Allerdings kann sich in diesem Zeitraum der Zustand der Wohnung völlig verändert haben! Beispielsweise könnte eine Überschwemmung die Gemeinschaftsräume zerstört haben, ohne dass der Käufer darüber informiert wurde. Da die Verkäufer nicht immer gutgläubig sind, ist es besser, am Tag vor dem Notarbesuch eine letzte Besichtigung der Räumlichkeiten durchzuführen.Generell gilt: Bevor Sie dem endgültigen Dokument Ihren Stempel aufdrücken, müssen Sie bis ins kleinste Detail klar erkennen, was Sie kaufen. Und stellen Sie dem Verkäufer Fragen wie: „Nehmen Sie den Grill mit?“ Lassen Sie die Spülmaschine frei? » usw.
Welche Abhilfemaßnahmen gibt es bei einem versteckten Mangel?
Bei einer Eigentumswohnung kann der Käufer eine Minderung des Verkaufspreises erh alten, wenn er innerhalb eines Jahres feststellt, dass die tatsächliche Fläche seines Grundstücks weniger als 5 % der vom Verkäufer angegebenen Fläche beträgt die notarielle Urkunde (Carrez-Gesetz). Ansonsten ist der Kauf einer alten Immobilie aber eher riskant: Der neue Eigentümer kann nur dann Schadensersatz erh alten, wenn er nachweist, dass der Verkäufer den Mangel kannte und ihn ihm vorsätzlich verheimlichte. Andererseits gibt es bei einem neuen Zuhause immer eine Garantie von zehn Jahren. Der Käufer kann den Fall daher nach Gutachten leichter gewinnen.