Baugenehmigung einholen

Inhaltsverzeichnis:

Anonim
Sie haben größere Arbeiten für Ihr (neues) Zuhause geplant. Beachten Sie, dass Sie vor Beginn der Baustelle den Verwaltungskasten durchlaufen müssen, um Ihre Baugenehmigung zu erhalten.

Baugenehmigung: Wann beantragen?

Die Baugenehmigung ist für alle Bauarbeiten mit einer Grundfläche von mehr als 20 m² erforderlich. In städtischen Gebieten, in denen ein lokaler Stadtplan (PLU) vorliegt, wird die Grundfläche auf 40 m² erhöht. Aber auch wenn die Arbeiten eine Grundfläche von weniger als 40 m² auf einem Grundstück betreffen, das von einer PLU abgedeckt ist, ist die Baugenehmigung erforderlich, wenn die endgültige Konstruktion größer als 170 m² ist. Darüber hinaus ist bei Arbeiten zur Änderung von Tragwerken oder Fassaden die Baugenehmigung zwingend erforderlich. Dasselbe gilt, wenn es sich bei dem Standort um eine denkmalgeschützte Wohnung handelt oder diese in einem Naturschutzgebiet liegt. Bei allen Arbeiten mit einer Baufläche von mehr als 170 m² Grundfläche ist der Einsatz eines Architekten zwingend erforderlich.

Baugenehmigung: Belege vorzulegen

Zu den Belegen gehören ein Formular (online verfügbar), eine Kopie des Grundbuchs, ein Plan Ihres Hauses innerhalb der Grundstücksgrenzen und der Fassadenplan. Ein Foto des Grundstücks und ein Hinweis, der die visuelle Wirkung des Projekts beschreibt, werden hinzugefügt. Die Akte ist in vierfacher Ausfertigung per Einschreiben mit Rückschein zu übersenden oder im Rathaus zu hinterlegen. Eine Erklärung über die Fertigstellung der Arbeiten muss am Ende der Baustelle im Rathaus eingetragen werden.

Baugenehmigungen: die Antwort

Die Antwort des Rathauses erfolgt zwei bis drei Monate nach Einreichung der Akte. Wenn ja, müssen Sie die Baugenehmigung während der Bauzeit öffentlich auslegen. Die Bewilligung ist zwei Jahre gültig und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden. Eine Nichtbeantwortung kommt einer stillschweigenden Zustimmung des Rathauses gleich. Wenn die Antwort negativ ausfällt, können Sie einen erneuten Antrag stellen und dann zum Verwaltungsgericht gehen.