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Antwort: bei absehbaren Belästigungen oder Nichteinhaltung des Bebauungsplans.
Die Baugenehmigung der Gemeinde kann angefochten werden, d. h. man kann ihre Gültigkeit in Frage stellen und prüfen lassen. Die Baubewilligung kann für drei Monate ab Erteilung für die Verwaltung und zwei Monate für Dritte, die ein Handlungsinteresse haben, angefochten werden. Erkennt die zuständige Behörde die Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung, kann sie diese zurückziehen. Im Allgemeinen sind es die Nachbarn, die die Baugenehmigung anfechten können. Die Gründe können variieren. Die wichtigsten sind die Nichteinhaltung des Bebauungsplans oder des Flächennutzungsplans der Stadt oder die Nichteinhaltung der Vorschriften über das Genehmigungsverfahren. Der Widerspruch kann auch mit der Ausführung der Arbeiten verbunden werden, wenn diese nicht den in der Baugenehmigung vereinbarten Standards entsprechen. Weitere Gründe sind Eingriffe in öffentliche Straßen oder fremdes Eigentum, übermäßiger Lärm, Geruchsbelästigung. Senden Sie uns auch Ihre Brico-Frage.