Mieter werden

Anonim

Geben Sie dem Besitzer eine tadellose Aufzeichnung

Um eine Mietwohnung zu finden, müssen Sie alle Chancen auf Ihre Seite stellen. Thomas Dangin arbeitet für ABC Immobilier in der Region Paris. Er gibt uns die üblichen Vorsichtsmaßnahmen. Interview von Nadège Monschau Wie forscht man effektiv? Erster Tipp: Abonnieren Sie alle Benachrichtigungen im Internet, um über Neuigkeiten informiert zu werden. Erinnern Sie die Agenturen regelmäßig: mindestens alle drei oder vier Tage, um eine ordnungsgemäße Nachverfolgung zu gewährleisten. Wir müssen jedoch zu Zugeständnissen bereit sein. Der Mietmarkt ist so gesättigt, dass heute niemand mehr eine Unterkunft finden kann, die alle Kriterien erfüllt. Wie können Sie sicher sein, dass Sie vom Eigentümer ausgewählt werden, wenn es viel Konkurrenz gibt? Unmöglich, leider! Andererseits können wir alle Chancen auf unsere Seite legen, indem wir eine einwandfreie Akte einreichen. Mit anderen Worten, es darf kein Teil fehlen. Denn kein Besitzer wird seine Zeit damit verschwenden, nach den fehlenden Informationen zu fragen. Diese Akte muss daher Fotokopien der Personalausweise, der letzten drei Lohnabrechnungen und des Jahressteuerbescheids, des Arbeitsvertrags und der Arbeitgeberbescheinigung sowie alle letzten bezahlten EEF- und Wohnungssteuerrechnungen enthalten. Jeder Vermieter will Garantien. Ein zukünftiger Mieter kann ihn beruhigen und sich damit gut positionieren, indem er seiner Akte entweder einen „Pass-GRL“ oder einen „Loca-Pass“ beifügt. Das erste Gerät ermöglicht es, den Eigentümer gegen unbezahlte Miete zu versichern. Der Zweite stellt dem Mieter die bei Vertragsabschluss erforderliche Kaution in Form eines Darlehens vor. Beachten Sie auch, dass es im Allgemeinen besser ist, nicht zu versuchen, die Miete einer Immobilie zu verhandeln, um das Geschäft zu verlieren. Was ist unbedingt zu überprüfen, bevor Sie sich verpflichten? Sie müssen alles testen: Steckdosen, Rollläden, Wasserhähne, Heizung. Nach der Unterzeichnung des Inventars hat der Mieter dennoch fünfzehn Tage Zeit, um sicherzustellen, dass in seiner Unterkunft alles ordnungsgemäß funktioniert. Beim Lesen des Mietvertrages ist auch darauf zu achten, dass der aktuelle Mietspiegel mit den Angaben auf dem Papier übereinstimmt. Welche Reparaturen oder Arbeiten kann der Eigentümer bezahlen? Die Renovierungsarbeiten an einer Wohnung liegen nicht in der Verantwortung des Vermieters, es sei denn, die beiden Parteien vereinbaren bei Unterzeichnung oder während des Mietvertrags. Ein Mieter kann zum Beispiel signalisieren, dass er die Räumlichkeiten innerhalb von zwei Jahren räumen möchte, aber bis dahin einen Pinselstrich geben möchte. Der Eigentümer kann diese Sanierung dann bezahlen, wenn er der Meinung ist, dass ihm dadurch die Vermietung seiner Immobilie in Zukunft erleichtert wird. In diesem Fall kann die Miete nach Rechnungsstellung auf den Renovierungsbetrag angerechnet werden. Eine weitere goldene Regel: Der Mieter kann die Immobilie frei genießen, unter der ausdrücklichen Bedingung, dass alles in einem "richtigen und neutralen" Zustand ist. Mit anderen Worten, er kann Löcher in die Wand bohren, wenn er sie vor dem Verlassen verstopft. Aber wenn er das gesamte Interieur in Fuchsia-Pink umlackiert, riskiert er, seine Kaution zu verlieren! Denn in diesem Fall hat der Eigentümer das Recht, diesen Betrag zu verwenden, um überall eine weiße Schicht anzubringen. Ein weiterer Grundsatz gilt: Der Mieter muss die Rechnung bei Bruch bezahlen, während der Eigentümer die normale Abnutzung der Räumlichkeiten ersetzen muss. Stellen Sie sich vor, ein Rollladen ist defekt: Der Mieter muss die Rechnung bezahlen, wenn die Stahlkurbel, die er täglich benutzt, das Problem verursacht. Andererseits ist es Sache des Eigentümers, einen aufgrund seiner Überalterung blockierten Verschluss zu ersetzen. Manchmal ist es auch möglich, Ihre Versicherung einzuschalten, die gegen die des Eigentümers oder sogar gegen die des Miteigentümers gerichtet werden kann. Um Ihre Rechte zu kennen und geltend zu machen, sollten Sie nicht zögern, sich von Ihrem Versicherer beraten zu lassen oder Immobiliengewerkschaften wie SNPI und Fnaim zu befragen. > Mehr Infos auf www.abc-immobilier.com