Renovieren in einem denkmalgeschützten Gebiet

Anonim

45.000 Dies ist die ungefähre Anzahl historischer Denkmäler, die heute in Frankreich aufgeführt und gesetzlich geschützt sind. Da sie von historischem, künstlerischem oder architektonischem Interesse sind, unterliegt die Umgebung dieser Orte Einschränkungen in Bezug auf Renovierung, Entwicklung und Immobilien.

Draußen sind schwere Renovierungen gesetzlich eingeschränkt

Wenn sich Ihr Haus in der Nähe einer historischen Stätte befindet, ist es unbedingt erforderlich, sich beim Rathaus zu erkundigen, bevor Sie Landschaftsbauarbeiten durchführen. Es wird zwischen als historisch klassifizierten und als historisch klassifizierten Stätten unterschieden, wobei für erstere wichtigere Einschränkungen gelten. Ein Perimeter, innerhalb dessen es geschützt ist, ist mit klassifizierten Sites verbunden. Mit anderen Worten, die Nachbarschaft seiner Umgebung unterliegt genauen architektonischen Regeln, damit der Ort nicht abgewertet wird. Manchmal wird dieser Perimeter nach dem Konzept der Co-Sichtbarkeit definiert, die etwa 500 Meter beträgt. Dies ist der Raum, in dem das historische Areal und die umliegenden Wohnhäuser gleichzeitig sichtbar sind. Eine Site, die nur registriert ist, hat dagegen weniger Schutz. Die zu befolgenden Regeln variieren je nach Gebiet. Es sind die Rathäuser, die den Umfang bestimmen und ein Renovierungsprojekt annehmen oder ablehnen.

Vorherige Genehmigung beim Rathaus anfordern

Wenn Sie Außenarbeiten in einem historischen Bereich durchführen möchten, ist der erste Schritt, sich beim Rathaus zu informieren, um die Gemeindeverordnung zu kennen, die die zu beachtenden Anweisungen oder die Grenzen der Arbeiten enthält. Im Falle der Co-Sichtbarkeit wird das Außenrenovierungsprojekt dem Bürgermeister und dem französischen Bauarchitekten vorgelegt, die das Projekt innerhalb von 4 Monaten gemeinsam annehmen oder ablehnen. Für den Fall, dass keine Mitvisibilität besteht, zählt dagegen allein das Wort des Bürgermeisters für die endgültige Entscheidung.

Im Inneren lassen wir unseren Wünschen freien Lauf

Für leichte Renovierungen, die dem Innenbereich vorbehalten sind (Parkett verlegen, Wände verkleiden, etc.) bedarf es keiner gesetzlichen Genehmigung. Sie müssen sich nicht mehr an eine Regel halten, wir setzen unseren Stil durch!