Loi Elan: Was ändert sich für Miteigentum?

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Anonim

Was ist für Miteigentümer zu beachten?

Mieter, Eigentümer, Familien, StudentenDas Elan-Gesetz betrifft die Immobilien-, sozialen und digitalen Rechte aller Franzosen. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Änderungen sehen, die das Elan-Gesetz für das Miteigentum mit sich bringt.

Digitale Dokumente für Miteigentümer

Jede Miteigentümerin muss über ein Extranet verfügen, und zwar seit 2015. Diese Plattform ermöglicht Miteigentümern den Zugriff auf ein Maximum an Online-Dokumenten.Die Digitalisierung dieser Dokumente bleibt jedoch ineffizient. Aus diesem Grund hat das Elan-Gesetz dieses Konzept des Extranets gestärkt, indem es die Digitalisierung aller Dokumente zu jedem Miteigentümer vorschreibt. Die Modernisierung einer Vielzahl von Verw altungsabläufen ermöglicht Miteigentümern nun eine globale Vision und Zeitersparnis. Diese Maßnahme betrifft auch den Wohnungseigentümergemeinschaftsrat, der alle über das Extranet verfügbaren Dokumente erneut senden muss.

Änderungen des Elan-Gesetzes über die Hauptversammlung der Miteigentümer

Das Elan-Gesetz reformiert auch die Funktionsweise der Hauptversammlung der Miteigentümer. Das Abstimmungssystem wird zunächst dahingehend geändert, dass Vertretern mit bis zu 10 % der Stimmen mehr als drei Befugnisse eingeräumt werden. Mit einigen Ausnahmen ist es auch möglich, ein Mandat an einen Dritten zu delegieren. Ehegatten können einzeln delegiert werden, was vor dem Elan-Gesetz nicht möglich war.

Genauso wie die Wohnungseigentumsgemeinschaft werden Hauptversammlungen dank des Elan-Gesetzes modernisiert. Eines der Ziele bestand darin, die Fehlzeiten bei Hauptversammlungen zu senken. Dafür ist es nun dank eines Videokonferenzsystems möglich, aus der Ferne teilzunehmen. Auch für Teilnehmer, die nicht physisch anwesend sind, kann die Abstimmung elektronisch erfolgen.

Schließlich wird die Frist für den Erh alt des Protokolls der Hauptversammlung verkürzt, immer mit dem Wunsch, die Verfahren zu beschleunigen. Dies wird per Einschreiben im Monat nach der Hauptversammlung verschickt (Vortrag zwei Monate vorher)

Gemeinschaftsbereiche

Das Elan-Gesetz überprüft die Definition des „gemeinsamen Teils“, die durch das Gesetz vom 10. Juli 1965 festgelegt wurde. Erstens trennt es die Begriffe „besonderer gemeinsamer Teil“ und „gemeinsamer Teil mit privatem Genuss“. Erstere stehen tatsächlich allen Miteigentümern zur Verfügung, die Zugang dazu haben.Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Parkplatz, eine Autowaschanlage oder auch um einen Parkplatz handeln. Alle Miteigentümer, die Zugang zu diesen Gemeinschaftsräumen haben, müssen die besonderen Miteigentumsbeiträge bezahlen. Sie müssen sich auch um die Instandh altung dieser Räume kümmern, um sie in gutem Zustand zu h alten. Das Gesetz sieht daher den Ausschluss von Zahlung und Unterh alt für Miteigentümer vor, die keinen Zugang zu diesen Räumen haben.

Das Elan-Gesetz ändert die Miteigentumsbestimmungen

Die Eigentumswohnungsordnung hat seit Inkrafttreten des Elan-Gesetzes mehrere Änderungen erfahren. Einige betreffen Handlungen zwischen Miteigentümern, Arten von Pachtverträgen oder Arbeiten. Andere beziehen sich auf die Modernisierung von Eigentumswohnungen und deren Ausstattung. Die Klagen der Miteigentümer müssen zunächst innerhalb von 5 statt 10 Jahren wirksam werden. Durch diese Verkürzung der Verjährungsfrist zielt das Elan-Gesetz darauf ab, die Verfahrensdauer zu verkürzen.Die Anfechtung der im Miteigentum stehenden Werke muss innerhalb einer Frist von höchstens zwei Monaten erfolgen. Auch hier geht es darum, zu lange Verfahren einzuschränken.

Das Elan-Gesetz zielt auch darauf ab, Eigentumswohnungen zu modernisieren, indem es die Installation von 4G oder Glasfaser fördert. Jede Miteigentumsregelung muss eine Klausel enth alten, die darauf abzielt, dem Betreiber den Zugang zu Gemeinschaftsräumen zu erleichtern, um diese Art von Ausrüstung zu installieren.

Um mehr zu erfahren, lesen Sie bitte unseren ersten Artikel zum Elan-Gesetz. Hier finden Sie Einzelheiten zu den Zielen in den Bereichen Neubauimmobilien, sozialer Wohnungsbau, Wohnungsbau und vielem mehr.