Was Sie über das Verkaufsversprechen wissen müssen.
Ein Verkaufsversprechen ist eine Handlung, durch die sich ein Verkäufer und ein Käufer einer bestehenden Immobilie über den Verkauf derselben einigen. Das Verkaufsversprechen kommt vor dem endgültigen Verkauf. Es handelt sich um eine Art Eigentumsvorbeh alt des Käufers und eine Sicherheit für den Verkäufer. Das Verkaufsversprechen kann zwei Formen annehmen: ein einseitiges Verkaufsversprechen oder ein Verkaufskompromiss. Wir ziehen Bilanz über das Verkaufsversprechen!
Verkaufsversprechen: einseitiges Versprechen oder Kaufvertrag?
Das zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einer bestehenden Immobilie vor dem endgültigen Verkauf unterzeichnete Verkaufsversprechen kann zwei Formen annehmen: ein einseitiges Verkaufsversprechen oder ein Verkaufskompromiss (oder „synallagmatisches Verkaufsversprechen“).
Das einseitige Verkaufsversprechen ermöglicht es einem Käufer, eine Immobilie zu reservieren und gleichzeitig die Möglichkeit des Widerrufs zu beh alten. Die Unterkunft wird für den Käufer für einen Zeitraum reserviert, der in der einseitigen Verkaufszusage festgelegt ist. Der Verkäufer verpflichtet sich hingegen, die Unterkunft nur an den Käufer zu verkaufen, mit dem er das Versprechen unterzeichnet hat. Das einseitige Verkaufsversprechen kann nur von beiden Parteien abgeschlossen und unterzeichnet werden (wir sprechen von einer „Urkunde in privater Hand“) oder von einem Amtsträger (Notar, Gerichtsvollzieher, Standesbeamter) erstellt und nach bestimmten rechtlichen Formalitäten abgefasst werden (wir sprechen von einer „Urkunde unter privatem Namen“) einer „authentischen Urkunde“). Das einseitige Verkaufsversprechen im privaten Rahmen muss innerhalb von 10 Tagen nach seiner Unterzeichnung bei der Registrierungsabteilung des Verkäufers oder Käufers registriert werden.
Der Kaufvertrag (oder das synallagmatische Verkaufsversprechen) bindet den Verkäufer und auch den Käufer endgültig. Eine Klausel kann für den einen oder anderen die Möglichkeit eines Widerrufs unter bestimmten im Gesetz festgelegten Bedingungen vorsehen.Der Kaufvertrag kann zwischen Einzelpersonen geschlossen werden (es handelt sich um eine private Urkunde) oder von einem Amtsträger (Notar, Gerichtsvollzieher, Standesbeamten) erstellt und gemäß den gesetzlichen Formalitäten abgefasst werden (es handelt sich um eine öffentliche Urkunde).
Das Verkaufsversprechen, unabhängig von seiner Form (einseitiges Verkaufsversprechen oder Kaufvertrag), muss bestimmte Informationen enth alten: Kontaktdaten des Verkäufers, Kontaktdaten des Käufers, Adresse der verkauften Immobilie, Herkunft der Immobilie (Datum des vorherigen Kaufvertrags, Name des Vorbesitzers, notarielle Urkunde etc.), detaillierte Beschreibung der Immobilie, ihrer Ausstattung und ihrer Anlagen, ggf. Bestehen einer Hypothek, ggf. konkrete Angaben zum Miteigentum gegebenenfalls Höhe der Honorare des für den Verkauf verantwortlichen Fachmanns, ggf. Verkaufspreis und Zahlungsbedingungen (Immobiliendarlehen), Gültigkeitsdauer des Verkaufsversprechens und Frist für die Unterzeichnung der endgültigen Kaufurkunde, Bedingungen für die Ausübung das Widerrufsrecht, ggf. Vorbedingungen für das Verkaufsversprechen (Beispiel: Der Verkauf kann nur unter der Bedingung abgeschlossen werden, dass der Käufer eine Baugenehmigung oder eine Hypothek erhält).Die technische Diagnosedatei muss dem Verkaufsversprechen beigefügt werden.
Das Verkaufsversprechen kann persönlich abgegeben oder dem Käufer per Einschreiben mit Rückschein zugesandt werden. Ein Verkaufsversprechen wird in einer einzigen Originalausfertigung erstellt, die gegebenenfalls von dem Fachmann aufbewahrt wird, vor dem es unterzeichnet wurde (Notar, Immobilienmakler), oder in zwei Originalausfertigungen (eines für den Verkäufer und eines für den Käufer).
Zu wissen: Der potenzielle Käufer kann den Verkäufer einer Immobilie um die technische Diagnose bitten, aber auch beispielsweise um die letzte Wasserrechnung oder die letzte EDF-Rechnung für die Immobilie, Dokumente, die Informationen über die Immobilie enth alten, bevor du eine Entscheidung triffst.
Verkaufsversprechen: Wie viel soll ich bezahlen?
Je nachdem, ob es sich um ein einseitiges Verkaufsversprechen oder einen Kaufvertrag handelt, kann vom Käufer eine Geldsumme an den Verkäufer zu zahlen sein.
Im Falle eines einseitigen Verkaufsversprechens können Klauseln über die Zahlung von Geldbeträgen bereits bei Unterzeichnung der Kaufurkunde oder innerhalb einer bestimmten Frist vor Ablauf der Frist vorgesehen werden Rückzug. Diese Klauseln sind unter zwei Bedingungen gültig: 1° Das Versprechen wird durch die Vermittlung eines beauftragten Fachmanns (z. B. Notar oder Immobilienmakler) abgeschlossen. 2. Die Zahlung wird an einen Fachmann mit einer finanziellen Garantie für die Rückerstattung der eingezahlten Beträge übergeben. Der zu zahlende Betrag beträgt in der Regel 5 % und 10 % des Gesamtverkaufsbetrages. Falls der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht (und daher die Immobilie nicht kauft), erhält er den gezahlten Betrag zurück (innerhalb von 21 Tagen ab dem Tag nach dem Widerruf). Falls der endgültige Verkauf der Immobilie unterzeichnet wird, wird der gezahlte Betrag vom zu zahlenden Restbetrag abgezogen. Ein einseitiges Verkaufsversprechen kann auch eine Klausel über eine Immobilisierungsentschädigung (oder „Exklusivitätspreis“) enth alten: Der Käufer zahlt dem Verkäufer eine finanzielle Entschädigung als Entschädigung für die Reservierung der Unterkunft für die Dauer des Verkaufsversprechens.Beachten Sie, dass der Käufer im Falle eines Rücktritts diese Entschädigung verlieren kann. Die Immobilisierungsentschädigung (mindestens 5 % des Verkaufspreises der Immobilie) ist für jedes einseitige Verkaufsversprechen mit einer Gültigkeit von mehr als 18 Monaten obligatorisch, wenn der Verkäufer eine natürliche Person ist.
Bei einem Kaufvertrag können Klauseln auch die Zahlung von Geldbeträgen bereits bei Unterzeichnung des Kaufvertrags oder innerhalb einer bestimmten Frist vor Ablauf der Widerrufsfrist vorsehen. Damit diese Klauseln gültig sind, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: 1. Der Kaufvertrag muss durch einen zur Mitwirkung beim Verkauf befugten Fachmann (z. B. Notar oder Immobilienmakler) abgeschlossen werden. 2. Die Zahlung muss an einen Fachmann mit einer finanziellen Garantie für die Rückerstattung der eingezahlten Beträge erfolgen. Der geforderte Betrag beträgt in der Regel 5 % bzw. 10 % des Gesamtverkaufsbetrages. Wenn der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht (und die Immobilie nicht kauft), erhält er den gezahlten Betrag zurück (innerhalb von 21 Tagen ab dem Tag nach dem Widerruf).Kommt es zum endgültigen Verkauf der Immobilie, wird der gezahlte Betrag vom zu zahlenden Restbetrag abgezogen. Oftmals enthält ein Kaufvertrag auch eine Vertragsstrafeklausel, die den Verkäufer oder den Käufer zur Vertragserfüllung (also zum Verkauf bzw. Kauf) verpflichtet und bei Nichterfüllung Schadensersatz vorsieht.