Datei: Arbeit, die den Anspruch auf Steuergutschrift begründet

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Anonim

30% Gutschrift für die Durchführung von Verbesserungsarbeiten in Ihrem Zuhause

Angesichts der Herausforderung einer nachhaltigen Entwicklung will das Wohnen ein Musterschüler sein. Als Beweis dafür ermutigen zahlreiche steuerliche Maßnahmen französische Haushalte, Verbesserungsarbeiten in ihren Häusern durchzuführen und gleichzeitig die effizientesten neuen ökologischen Technologien zu unterstützen. Unter diesen Maßnahmen steht die Steuergutschrift für die Energiewende an erster Stelle. Das erklärte Ziel: die verschiedenen Märkte zu höheren Leistungsstandards zu entwickeln, indem Interessenten die Möglichkeit geboten wird, bei bestimmten Renovierungen von einer 30%igen Steuergutschrift zu profitieren und Energieeinsparungen zu erzielen.

Welche Werke sind von der Steuergutschrift betroffen

Bis zum 31. Dezember 2016 betrifft die Steuergutschrift für die Energiewende, auch CITE genannt, die Ausgaben für den Erwerb bestimmter Geräte, die von den ausführenden Unternehmen geliefert und von diesem in Rechnung gestellt wurden. Besonders betroffen sind: - Heizungsanlagen (Brennwertkessel, Holz- und Pelletöfen) - Heizungssteuerungsgeräte - Isoliermaterialien - Geräte oder Materialien zum Schutz von Glas oder lichtundurchlässigen Wänden gegen Sonneneinstrahlung - andere Wärmepumpen als Luft/Luft - Geräte mit erneuerbaren Energien (kombinierte Solaranlage, Hauswindkraftanlage, individueller Solarwarmwasserbereiter, thermodynamischer Warmwasserbereiter) - Heizkostenindividualisierungsgeräte oder Warmwasser in Eigentumswohnungen

Wie hoch ist die Steuergutschrift?

Der Betrag beträgt 30 % des Betrags der förderfähigen Materialien, Ausrüstungen und Geräte. Bei bestimmten Dämmarbeiten (Dämmung des Dachbodens, Wände von außen oder innen, Erdreich oder Dachterrassen) gilt die Gutschrift für den Einbau des Materials zusätzlich zum Erwerb.

Wer kann vom CITE profitieren?

Jeder in Frankreich ansässige Steuerpflichtige kann unabhängig von seinen Mitteln von der Steuergutschrift profitieren. Beachten Sie jedoch, dass es für diese Art von Arbeiten unbedingt erforderlich ist, dass das zu renovierende Haus Ihre Hauptwohnung (Eigentümer oder Mieter) ist und seit mehr als zwei Jahren fertiggestellt ist. Schließlich ist zu beachten, dass für den gleichen Steuerpflichtigen und die gleiche Unterkunft der Betrag der Ausgaben, die den Anspruch auf die Steuergutschrift begründen, 8.000 Euro für eine alleinstehende Person, 16.000 Euro für ein kinderloses Ehepaar, das der gemeinsamen Besteuerung unterliegt, nicht überschreiten darf und dass dieser Betrag wird um 400 Euro pro abhängiger Person erhöht. Um Ihre Rechte genau zu erfahren, lesen Sie bitte die Bestimmungen in Artikel 200 quater der Abgabenordnung oder lassen Sie sich von Fachleuten beraten, die diese Art von Arbeit ausüben.