Ein neues Energielabel für Haushaltsgeräte

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Anonim

8 von 10 Franzosen kennen das Energielabel

Die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben gerade ihre Zustimmung zu einer neuen Kennzeichnung der Energieeffizienz von Haushaltsgeräten im Rahmen der EUP-Richtlinie (Energy Using Products) der Europäischen Kommission gegeben. Es wird dem Ökodesign von Geräten Rechnung tragen, indem die Hersteller schrittweise gezwungen werden, Produkte mit geringeren Auswirkungen auf die Umwelt zu vermarkten.

Ein Werkzeug für die Kaufentscheidung

Das Energielabel ist seit der europäischen Richtlinie von 1992 an allen Haushaltsgeräten vorgeschrieben und soll die Öffentlichkeit über den elektrischen Energieverbrauch von Haushaltsgeräten informieren. Neben der Darstellung der Marke des Produkts, seiner Referenzen und anderer Merkmale je nach Gerät ist dieses Label ein wichtiger Indikator für den Respekt vor der Umwelt. Tatsächlich klassifiziert es die Energieeffizienz von Geräten nach einem Buchstaben, der von A (sparsam) bis G (sehr energieintensiv) reicht. Mittlerweile gibt es sogar Kühl- und Gefriergeräte der Klassen A+ und A++. Laut einer 2006 von TNS Sofres durchgeführten und von GIF.webpAM (Interprofessional Group of Manufacturers of Household Equipment) gesponserten Umfrage kennen 8 von 10 Franzosen dieses Label und 75 % berücksichtigen es beim Kauf eines Haushaltsgeräts. 23% sagen jedoch, dass sie es kennen, ohne genau zu wissen, was es ist. Die neuen Energielabels, die ab 2011 in Kraft treten, werden daher für eine bessere Lesbarkeit von Informationen für Verbraucher sorgen. Für Hersteller stellt die neue EUP-Verordnung einen Anreiz dar, die Energieeffizienz ihrer zukünftigen Produkte zu verbessern.

Die Geräte mit dem höchsten Energieverbrauch werden bis 2010 verschwinden

Die neue EUP-Maßnahme sieht insbesondere ein Verbot des Inverkehrbringens von Geräten der Klassen B und C ab dem 1. Juli 2010 für Kühl- und Gefriergeräte vor, wobei die unteren Klassen bereits seit einigen Jahren vom Markt verschwunden sind. Und die Klasse A entfällt ab dem 1. Juli 2014. Ab 1. Januar 2011 erscheinen auf den Energielabels drei neue Energieeffizienzklassen höher als die Klasse A: A-40% (entspricht der aktuellen Klasse A++), A-60 % und A-80 %, der Prozentsatz, der der erzielten Energieeinsparung in Bezug auf Klasse A entspricht. Die neue EUP-Maßnahme für Waschmaschinen sieht ein Verbot des Inverkehrbringens von Geräten mit einer Waschleistung unter Klasse A und mehr vor eine bestimmte Wasserverbrauchsschwelle. Ab dem 1. Juli 2011 werden drei neue Energieleistungsstufen erscheinen: A-20%, A-30% und A-40%.

Neue Pflichtangaben

Neben dem Wegfall der am wenigsten effizienten Klassen und der Weiterentwicklung des Energielabels sieht die neue EUP-Verordnung auch die Einführung neuer Pflichtinformationen in der Gebrauchsanweisung von Haushaltsgeräten vor, um den Verbrauch zu minimieren: optimale Anordnung der Produkte in des Kühlschranks, Empfehlung der am besten geeigneten Waschmittelarten für die verschiedenen Waschtemperaturen usw. Und zur besseren Lesbarkeit zeigt das neue Energielabel die Eigenschaften der verschiedenen Haushaltsgeräte (z .) in Form von Piktogrammen. Im Dienste des Ökoverbrauchers und der Umwelt werden diese neuen Maßnahmen der EUP-Richtlinie die Hersteller zu immer wieder neuen Innovationen ermutigen, mit dem Ziel, die Umweltauswirkungen ihrer Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus zu reduzieren. von ihrer Herstellung bis zu ihrer Entsorgung einschließlich ihrer Verwendung.