Einberufung der Hauptversammlung der Miteigentümer

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Anonim

Die Hauptversammlung der Miteigentümer wird ordnungsgemäss einberufen.

Die Miteigentümerversammlung (GA) versammelt die Miteigentümer eines Gebäudes mindestens einmal im Jahr zu einer Versammlung, bei der wichtige Entscheidungen für das ordnungsgemäße Funktionieren der Eigentumswohnung getroffen werden. Die Einladung zur GV muss insbesondere hinsichtlich Form und Inh alt den Regeln entsprechen.

Wer beruft die Miteigentümerversammlung ein?

Der Miteigentümertreuhänder lädt jeden Miteigentümer einzeln zur Miteigentümerversammlung ein.Bei der GV handelt es sich um eine Versammlung zwischen Miteigentümern, beispielsweise eines Gebäudes, die mindestens einmal im Jahr stattfinden muss und bei der Fragen zur ordnungsgemäßen Funktionsweise der Miteigentümerschaft besprochen und abgestimmt werden können. Die getroffenen Entscheidungen werden durch Abstimmung auf der Hauptversammlung der Miteigentümer getroffen.

Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss daher mindestens einmal im Jahr an die Miteigentümer versandt werden. Und die Einberufung muss innerhalb von 6 Monaten nach dem letzten Tag des vorangegangenen Rechnungsjahres erfolgen. Andernfalls kann der Gewerkschaftsrat oder ein oder mehrere Miteigentümer den Treuhänder um die Einberufung einer Mitgliederversammlung bitten (per Einschreiben mit Rückschein).

Jede Hauptversammlung der Miteigentümer hat eine Tagesordnung: die Fragen, über die während der Versammlung von den Miteigentümern abgestimmt werden muss. Der Syndikus muss die Tagesordnung für die GV erstellen. Und das in Absprache mit dem Gewerkschaftsrat. Der Gewerkschaftsrat und jeder Miteigentümer können den Treuhänder bitten, einen oder mehrere Themen seiner Wahl in die Tagesordnung der GV aufzunehmen (per Einschreiben mit Rückschein und vor der Übermittlung der Einladung an die Hauptversammlung der Miteigentümer). ).Und nichts hindert die Miteigentümer daran, über ein Thema zu diskutieren und abzustimmen, das nicht in der Tagesordnung aufgeführt ist. Hinweis: Wenn der Antrag des Gewerkschaftsrats oder eines Miteigentümers, eine Frage auf die Tagesordnung der GV zu setzen, verspätet eingeht, kann sie nicht auf die Tagesordnung der nächsten GV, sondern auf die der folgenden GV gesetzt werden .

Jeder Eigentümer kann den Treuhänder auch bitten, eine Hauptversammlung der Miteigentümer einzuberufen, um einen Punkt in die Tagesordnung der GV aufzunehmen, der seine eigenen Rechte und Pflichten betrifft. Der Miteigentümer, der den Treuhänder um die Einberufung einer Hauptversammlung bittet, muss angeben, um welche Punkte es geht, und zu jedem der zu besprechenden Punkte einen Beschlussentwurf vorlegen. Dann beruft der Treuhänder die AG ein.

Form und Inh alt der Einladung zur Miteigentümerversammlung

Die Tagesordnung für die Hauptversammlung der Miteigentümer ist in einem Dokument festgelegt.

Und auch die Einladung zur Hauptversammlung unterliegt Formregeln: Sie muss schriftlich erfolgen. Es muss außerdem jedem Miteigentümer mindestens 21 Kalendertage vor dem Datum der Hauptversammlung zugesandt werden, vorzugsweise per Einschreiben mit Rückschein.

Die Einladung zur Miteigentümerversammlung muss bestimmte zwingende Elemente enth alten. Darin sind insbesondere anzugeben: der Ort der GV, das Datum und die Uhrzeit der Hauptversammlung, die Tagesordnung und alle Fragen, über die diskutiert und abgestimmt werden soll.

Der Einladung muss ein Formular zur Briefwahl beiliegen.

Abhängig von den Fragen, die in der Hauptversammlung besprochen und abgestimmt werden sollen, sind vor oder spätestens gleichzeitig mit der Einberufung weitere Unterlagen an jeden Miteigentümer zu übersenden. Der Syndikus, der die Einberufung zur GV an die Miteigentümer sendet, muss außerdem jedem Miteigentümer die Belege für die Miteigentumsabgaben zur Verfügung stellen, und zwar für mindestens einen Werktag.Die Unterlagen können im Büro des Treuhänders oder am üblichen Empfangsort der Miteigentümer zur Verfügung gestellt werden. In der Bekanntmachung ist der Tag (oder die Tage) angegeben, an dem die Dokumente zur Einsichtnahme bereitgestellt werden.

Nach der Hauptversammlung wird ein Bericht über die Hauptversammlung der Miteigentümer erstellt.