Gebühren für Eigentumswohnungen: Was Sie wissen müssen

Inhaltsverzeichnis:

Anonim

Regeln für Eigentumswohnungsgebühren.

Miteigentumsabgaben sind die Kosten, die die Miteigentümer eines Gebäudes tragen müssen und mit denen die Instandh altung und die anfallenden Arbeiten finanziert werden. Es wird zwischen allgemeinen Gebühren und besonderen Gebühren unterschieden.

Was sind Eigentumswohnungsgebühren?

Miteigentumsgebühren werden in zwei Hauptkategorien unterteilt: allgemeine Gebühren und Sondergebühren.

Mit den allgemeinen Miteigentumsbeiträgen werden folgende Dinge bezahlt: Gebäudeverw altung (z. B. Treuhandgebühren), Gebäudeinstandh altung (Reinigung von Gemeinschaftsräumen, Beseitigung von Hausmüll)..), Erh altung des Gebäudes (z. B. Fassadensanierung). Alle Miteigentümer zahlen die Grundgebühr entsprechend ihrem Anteil (Prozentsatz berechnet nach der Fläche ihres Grundstücks am Miteigentum).

Mit den Sondergebühren für Eigentumswohnungen werden folgende Leistungen bezahlt: Gemeinschaftsdienste (z. B. Sicherheit), allgemeine Ausrüstung (z. B. Wartung von Aufzügen). Die Eigentümer zahlen diese Abgaben entsprechend ihrer objektiven Zweckmäßigkeit für jedes Grundstück im Miteigentum. So steht den Miteigentümern von Wohnungen im Erdgeschoss eines Gebäudes kein Aufzug zur Verfügung (es sei denn, sie verfügen über einen Keller oder einen mit dem Aufzug erreichbaren Parkplatz) und zahlen daher nicht die spezifischen Gebühren für diesen Service.

Wie werden die Kosten eines Gebäudes ermittelt? Durch die Abstimmung der Miteigentümer, die jedes Jahr zusammenkommen, um das vorläufige Budget für das Gebäude festzulegen und damit abzustimmen (allgemeine und spezifische Kosten).Die jährlich veranschlagten Kosten umfassen die Instandh altung, den Betrieb und die Verw altung der Gemeinschaftsräume und der Gemeinschaftsausstattung des Gebäudes. Regelmäßige Wartungsarbeiten (z. B. der Austausch eines Teils des Sammelkessels) sind Teil des Wartungsbudgets. Es können außergewöhnliche Ausgaben hinzukommen, die im vorläufigen Haush alt nicht vorgesehen sind und die dann im Einzelfall von den Miteigentümern beschlossen werden (z. B. Entwicklung oder Schaffung von Gemeinschaftsräumen).

Hinweis: Mietgebühren (oder „erstattungsfähige Kosten“) sind vom Mieter zu entrichten, werden jedoch vom Eigentümer bezahlt. Daher kann der Eigentümer diese Kosten von seinem Mieter entweder in Form einer Gebührenrückstellung (mit jährlicher Gebührenanpassung) oder in Form einer Pauschale erstatten lassen.

Zahlung der Eigentumswohnungsgebühren

Jeder Miteigentümer ist verpflichtet, die Kosten für ein gewähltes Gebäude entsprechend seinem Anteil zu tragen.Hinweis: Ein Miteigentümer kann eine Zahlung über einen Zeitraum von 10 Jahren beantragen, um die Kosten für die Durchführung von Renovierungsarbeiten zu decken (mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten), wenn er nicht für die Durchführung dieser Arbeiten gestimmt hat. Er bleibt zur Zahlung dieser Gebühren verpflichtet.

Für die im vorläufigen Haush alt vorgesehenen Miteigentumsbeiträge und die außerhalb des vorläufigen Haush altsplans vorgesehenen Miteigentumsbeiträge gelten besondere Zahlungsregeln.

Die im vorläufigen Haush alt vorgesehenen aktuellen Miteigentumsbeiträge müssen von den Miteigentümern an den Miteigentumsverw alter in Höhe von ¼ des beschlossenen Budgets gezahlt werden (sofern die Hauptversammlung der Miteigentümer nichts anderes beschließt). ). Diese Rückstellung wird am 1. Tag jedes Quartals (oder einem anderen von der Hauptversammlung festgelegten Zeitraum) ausgezahlt. Die Eigentümer erh alten vom Treuhänder eine Mitteilung über den zu zahlenden Betrag.

Miteigentumsbeiträge außerhalb des vorläufigen Budgets werden von der Hauptversammlung unter Angabe der Fälligkeit der dafür vorgesehenen Rückstellungen festgelegt. Der Treuhänder kann die Zahlung von Barvorschüssen verlangen und sendet dann einen Brief an jeden Miteigentümer.

Ein Miteigentümer kann die Miteigentumsbeiträge anfechten, wenn er feststellt, dass sein eigener Anteil oder der eines anderen Miteigentümers mehr als ¼ höher ist, als er sein sollte. Er kann vor Gericht gehen. Der Miteigentümer muss innerhalb von 5 Jahren nach der Veröffentlichung der Miteigentumsregeln in der Immobilienakte oder innerhalb von 2 Jahren nach dem Weiterverkauf der Immobilie nach der Veröffentlichung der Miteigentumsregeln in der Immobilienakte Berufung einlegen. Der Richter kann eine neue Anklageverteilung festlegen. Nämlich: Abgesehen von dieser Hypothese ist zur Änderung der Lastenverteilung zwischen den Miteigentümern eine einstimmige Abstimmung der Miteigentümer erforderlich.