Nachfolge: Was passiert mit Immobilien?

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Anonim

Es hängt alles von Ihrem Familienstand ab

Nachfolgefälle sind nie einfach, da es so viele Sonderfälle gibt. Beachten Sie jedoch, dass das Schicksal von Immobilien hauptsächlich von Ihrem Familienstand abhängt. Wenn Sie also verheiratet, in einer Lebenspartnerschaft oder ledig sind, liegen die Fälle anders. Erläuterungen.

Einzelne Person

Hat der Verstorbene kein Kind, geht das Vermögen an die Eltern des Verstorbenen und dessen Geschwister. Für den Fall, dass auch die Eltern verstorben sind, geht das Vermögen an die lebenden Geschwister oder nächsten Angehörigen. Hat die alleinstehende Person ein Kind, erbt das Kind die Immobilie.

Verheiratete Person

Verheiratete sehen ihr Vermögen ihrem Ehepartner und ihren Kindern zu, falls sie welche haben. Der überlebende Ehegatte kann wählen, ob er je nach Nachlass zu einem Viertel das volle Eigentum an den Vermögenswerten oder je nach Nachlass das gesamte Eigentum an den Vermögenswerten besitzt. Bei Vorhandensein von Kindern aus verschiedenen Betten kann der überlebende Ehegatte nur ein Viertel im vollen Eigentum unterbringen, so dass er sich nicht für den Nießbrauch entscheiden kann.

Pacsée-Person

Partner aus der Zivilgesellschaft werden verheirateten Ehegatten nicht gleichgestellt. In diesem Fall ist der Erbwille des überlebenden Partners unabdingbar. Hat der Verstorbene keine Kinder, hat er die Möglichkeit, seinen gesamten Nachlass an seinen Partner zu vererben. Bei Nachkommen kann man bei zwei Kindern nur ein Drittel und bei drei oder mehr Kindern ein Viertel vererben.

Sonderbestimmungen für Immobilien

Unabhängig davon, ob Sie in einer Lebenspartnerschaft leben oder verheiratet sind, kann der überlebende Ehe- oder Lebenspartner für ein Jahr kostenlos ein befristetes Wohnrecht in Anspruch nehmen. Dieses Recht gilt auch dann, wenn die Immobilie einfach vom Ehepaar gemietet wurde. Der überlebende Ehegatte hat auch ein lebenslanges Wohnrecht an der Wohnung, die er beim Tod seines Ehegatten bewohnt hat, sofern diese dem verstorbenen Ehepaar oder Ehegatten gehört.