5 Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter

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Anonim

Wie löst man Mietkonflikte?

Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter können auf unterschiedliche Weise beigelegt werden. Die einvernehmliche Lösung wird immer bevorzugt. In manchen Fällen reicht dies jedoch nicht aus. In diesem Artikel listen wir 5 Arten von Streitigkeiten und mögliche Abhilfemaßnahmen auf.

Mieter-Vermieter-Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Miete

Unbezahlte Miete

Die Zahlung der Miete ist eine der Hauptursachen für Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern.Im Falle einer unbezahlten Miete stehen dem Vermieter mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Das erste ist das Aufforderungsschreiben. Sie teilt dem Mieter mit, dass er seine Miete schnellstmöglich zahlen muss. Beide Parteien können auch die Dienste eines Schlichters in Anspruch nehmen, um eine Einigung zu erzielen. Dies kann in Form einer Zahlungsaufteilung über mehrere Monate erfolgen, wenn der Mieter beispielsweise in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Wenn diese Lösung nicht funktioniert, kann sich der Eigentümer an die Bürgschaft seines Mieters wenden. Er kann auch die CAF informieren (wenn der Mieter die Hilfe der CAF in Anspruch nimmt) sowie seine unbezahlte Mietversicherung. Bleibt die Berufung erfolglos, kann der Vermieter die Beendigung des Mietverhältnisses verlangen und ein Räumungsverfahren einleiten.

GUT ZU WISSEN: Nur der Justizminister ist befugt, den Mieter zu räumen. Der Eigentümer darf die Unterkunft nicht betreten und riskiert eine Geldstrafe von 30.000 € und eine Gefängnisstrafe von 3 Jahren.

Jahresmieteübersicht

Streitigkeiten können auch die jährliche Mietpreisüberprüfung betreffen. Ist ein Mieter der Ansicht, dass seinem Vermieter ein Rechenfehler unterlaufen ist, kann er Einspruch einlegen. Anschließend muss er einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein verfassen. Wenn der eingeschriebene Brief keine Wirkung hat und eine Schlichtung nicht möglich ist, kann der Mieter innerhalb eines Jahres nach dem Datum der Mietüberprüfung den Richter anrufen.

Mieter-Vermieter-Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mietvertrag

Der Mietvertrag muss je nach Art der Unterkunft (leer oder möbliert) bestimmte Regeln einh alten. Diese Regelungen betreffen insbesondere die Dauer des Mietverhältnisses und der Kündigung, die Angaben zum Objekt, die Höhe und Konditionen der Miete oder die Höhe der Kaution.

Bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter bezüglich des Mietverhältnisses gibt es mehrere mögliche Rechtsbehelfe. Wenn der Streitwert weniger als 5.000 Euro beträgt, sind die folgenden Schritte zu befolgen: Schreiben Sie einen eingeschriebenen Brief, rufen Sie einen Schlichter an und beauftragen Sie den Richter.Liegt der Streit hingegen über 5.000 Euro, ist eine Schlichtung nicht zwingend erforderlich. Es ist daher möglich, direkt rechtliche Schritte einzuleiten, wenn der eingeschriebene Brief keine Beilegung des Streits zulässt.

Möblierte Unterkunft

Bei möblierten Mietobjekten gelten Kriterien des Anstands. Ihr Ziel ist es, den Komfort und die Sicherheit der Mieter zu gewährleisten. Diese Kriterien berücksichtigen die Größe des Wohnbereichs, die Höhe unter der Decke, die sicherheits- und gesundheitsrelevante Ausstattung der Unterkunft sowie die Möblierung.

Wenn beispielsweise einige obligatorische Möbel fehlen, kann der Mieter zunächst einen eingeschriebenen Brief an seinen Vermieter senden. Wenn diese Berufung nicht schlüssig ist, ist das Verfahren ähnlich wie bei Streitigkeiten über den Mietvertrag. Es ist dann notwendig, einen Schlichter anzurufen und anschließend den Richter zu beauftragen. Auch hier ist eine Schlichtung bei einem Streit über 5.000 € nicht zwingend erforderlich.

Mieter-Eigentümer-Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Inventar der Einrichtungsgegenstände und der Kaution

Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter können auch das Inventar betreffen. Wenn eine der beiden Parteien das Ausgangsinventar anfechten möchte, kann sie sich erneut an einen Schlichter der Justiz wenden oder direkt eine Schlichtungskommission des Departements beantragen. Die Kaution muss dem Mieter zurückerstattet werden. Bestimmte Beträge können jedoch einbeh alten werden, insbesondere im Falle nicht gezahlter Miete, Schäden oder vom Mieter zu zahlender Arbeitsleistungen.

Wenn der Mieter seine Kaution nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen zurückerhält, kann er einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein schreiben. Wenn dieser Brief keine Wirkung zeigt, muss er zum Schutz des Gerichts den Prozessrichter beauftragen.