Hier sind die verschiedenen Möglichkeiten, auf einen Zahlungsausfall zu reagieren
Unbezahlte Miete ist eine der größten Ängste von Vermietern. Wie bleibt man im Falle eines Zahlungsausfalls profitabel? Wie geht man mit einem Streit mit einem Mieter um? Diese Fragen beantworten wir in diesem Artikel.
Versicherung gegen unbezahlte Miete abschließen
Die meisten Bankorganisationen bieten Ihnen den Abschluss einer Versicherung an. Eine Versicherung gegen unbezahlte Miete kann insbesondere für Vermieter sinnvoll sein.So sind Sie bei Zahlungsausfällen Ihres Mieters abgesichert. Neben der Zahlung der Miete kann Ihnen Ihre Versicherung auch bei Ihren Verw altungsabläufen behilflich sein. Einige Versicherungen schützen Sie auch vor Schäden an Ihrem Eigentum.
Überlassen Sie die Verw altung der Immobilie einer Mietverw altungsagentur
Ihre Immobilie einer Vermietungsagentur anzuvertrauen, hat viele Vorteile. Es besteht aus Immobilienfachleuten, die in der Lage sind, Ihre Immobilie effizient zu verw alten und Probleme schnell zu lösen. Ihre Mietverw altungsagentur muss in der Lage sein, Situationen unbezahlter Miete zu vermeiden. Der erste Grund hierfür besteht darin, dass sich die Agentur von Beginn des Mietverhältnisses an um die Auswahl zahlungsfähiger und vertrauenswürdiger Mieter kümmert und so das Risiko unbezahlter Mieten begrenzt. Anschließend kümmert sie sich um den Einzug der Mieten, um diese an Sie auszuzahlen, sowie um die gute Kommunikation mit dem Mieter.
Sollten Sie dennoch in Zahlungsverzug geraten, kann Ihre Mietverw altungsagentur Sie abdecken. Tatsächlich übernehmen die meisten Agenturen die unbezahlte Miete innerhalb einer im Vertrag angegebenen Frist. Ebenso wie Banken bieten sie Ihnen eine Versicherung gegen diese Art von Unannehmlichkeiten an. Darüber hinaus kümmert sich Ihre Mietverw altungsagentur selbst um die Schlichtung des Streits, damit Sie in Ruhe Ihren Kopf und Ihren Zeitplan beh alten können.
Kommunizieren Sie klar mit Ihrem Mieter
Wenn Sie die Vermietung Ihrer Unterkunft selbst verw alten, ist es wichtig, eine gute Beziehung zu Ihrem Mieter zu pflegen. Um Streitigkeiten schnell beizulegen, müssen Sie Ihre Kommunikation an dessen Profil anpassen. Wenn Ihr Mieter schon seit mehreren Jahren in Ihrer Immobilie wohnt und noch nie ein Zahlungsproblem hatte, können Sie ein vertrauensvolles Gespräch beginnen.Dann können Sie eine einvernehmliche Lösung finden, denn Sie wissen, dass diese Situation nicht normal ist.
Wenn Ihr Mieter hingegen gerade erst eingezogen ist und Sie ihn bereits vermissen, ist die beste Lösung die offizielle Kommunikation. Sie können ihm dann einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein schicken, um die Zahlung der Miete wieder aufzunehmen. Wenn die Erhöhung nicht funktioniert, können Sie die drei folgenden Lösungen auswählen.
Bürgen des Mieters einholen
Die meisten Vermieter fordern von ihrem Mieter eine Begründung für die Anwesenheit eines Bürgen. Dieser verpflichtet sich, anstelle des Mieters die Miete zu zahlen, wenn dieser dazu nicht in der Lage ist. Zögern Sie nicht, schnellstmöglich den Bürgen zu kontaktieren, damit dieser die Zahlung schnell begleichen kann.
Kontaktieren Sie die Familienbeihilfekasse
Wissen Sie, dass Sie sich an den Familienbeihilfefonds (CAF) wenden können, wenn Ihr Mieter normalerweise diese Art von Hilfe erhält.Wenn die unbezahlte Miete mehr als zwei Monate beträgt, kann die CAF die Zuschüsse Ihres Mieters als Entschädigungsrichtlinie direkt auf Ihr Konto überweisen. Dieser Vorgang kann bis zu 6 Monate dauern. Um einen solchen Antrag zu stellen, müssen Sie dem CAF einen Schuldenplan zusenden, um die Situation der unbezahlten Miete nachzuweisen.
Mietvertrag kündigen
Für den Fall, dass diese Lösungen nicht funktionieren, haben Sie das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten. Dann sind mehrere Aktionen möglich. Sie können zunächst einen gerichtlichen Antrag auf eine einstweilige Verfügung stellen. Indem Sie ein Cerfa-Formular ausfüllen, bitten Sie dann die Kanzlei des Bezirksgerichts, diesen Antrag an Ihren Mieter zu richten. Dieser muss daher die ausstehenden Mieten innerhalb eines Monats bezahlen.
Wenn dieses Verfahren nicht funktioniert, können Sie mit der Kündigung des Mietverhältnisses fortfahren, um Ihren Mieter zu kündigen. Hierzu können Sie sich auf die in Ihrem Mietvertrag enth altene Kündigungsklausel berufen. Die Zahlungsfrist beträgt dann zwei Monate.