Er hat für die laufende Instandhaltung der Unterkunft zu sorgen.
Bei der Anmietung einer Wohnung unterzeichnet der Mieter einen Mietvertrag, einen Vertrag, der ihn an die Agentur und/oder den Eigentümer der Unterkunft bindet. Welche Rechte hat er? Was sind seine Aufgaben? Aktualisieren Sie, was Sie wissen müssen, um legal zu bleiben.
Pflichten des Mieters
Der Mieter hat die Verpflichtung:
- die Miete und die begründeten Mietkosten zu den angegebenen Terminen zu zahlen. Teilzahlungen können ein Grund für die Kündigung des Mietverhältnisses sein. Im Streitfall, wenn der Mieter der Ansicht ist, dass der Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, kann er vom Richter des Bezirksgerichts die Genehmigung zur Zahlung der Miete auf ein Sperrkonto bei der Caisse des Dépôts et Consignations einholen.
- die gemieteten Räume für den im Mietvertrag vorgesehenen Zweck nutzen.
- Mietreparaturen durchführen.
- die von ihm verursachten Schäden oder Verluste reparieren, es sei denn, er weist nach, dass diese auf Überalterung, fehlerhafte Ausführung oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.
- sorgen für die tägliche Wartung der Unterkunft und der im Mietvertrag genannten Ausstattung.
- gegen Mietrisiken (hauptsächlich Wasser- und Feuerschäden) versichern. Der Eigentümer ist berechtigt, jedes Jahr einen Versicherungsschein zu verlangen.

Verbote des Mieters
Der Mieter darf nicht:
- die Unterkunft oder deren Ausstattung ohne schriftliche Zustimmung des Eigentümers umbauen. Ohne diese Vereinbarung kann der Vermieter beim Auszug des Mieters die Leistungen der Umbauten entschädigungslos behalten.
- Arbeiten zur Verbesserung oder Instandhaltung des Hauses oder der Gemeinschaftsbereiche ablehnen, die der Eigentümer durchführen muss.
- die Unterkunft ohne schriftliche Zustimmung des Eigentümers abtreten oder untervermieten.

Arbeitspflicht des Mieters
Alle folgenden kleineren Reparatur- und Wartungskosten sind vom Mieter zu tragen, wie im Dekret vom 26. August 1987 festgelegt. Dies betrifft insbesondere:
- Außenteile, die ausschließlich vom Mieter genutzt werden (privater Garten, Terrassen, Dachrinnen usw.)
- Innen- und Außenöffnungen (Fenster, Türen, Scheiben, Jalousien usw.)
- Innenteile (Sauberkeitspflege, Lackierungen, Tapeten, Bodenbeläge, Schränke und Schreinerei etc.)
- Sanitärinstallationen (Wasser- und Gasleitungen, Klärgruben, Heizungs- und Warmwassergeräte usw.) - Elektroinstallationen (Schalter, Steckdosen, Sicherungen, Glühbirnen usw.)
- andere im Mietvertrag erwähnte Geräte (Haushaltsgeräte usw.)

Pflichten des Vermieters
Der Eigentümer muss:
- Durchführung von größeren Reparaturen und Arbeiten, die für die ordnungsgemäße Funktion von Ausrüstungsgegenständen erforderlich sind, insbesondere solche, die nicht in der vorherigen Liste aufgeführt sind.
- Durchführung von Arbeiten zur Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften.
- Widersprechen Sie den Arrangements nicht, solange sie die Struktur der Unterkunft nicht verändern. Für die Genehmigungsarbeit ist es jedoch ratsam, ihn zu warnen, um Probleme bei der Bestandsaufnahme der Ausgangsbefestigungen zu vermeiden.
- sorgen für einen friedlichen Wohngenuss.

Beendigung des Mietverhältnisses
Wenn Sie Mieter sind, müssen Sie eine Kaution hinterlegen Kündigung wenn Sie die Unterkunft verlassen möchten. Die Kündigungsfrist beträgt dann 1 Monat, wenn sich die Wohnung in einer Sperrzone befindet, und 3 Monate, wenn die Wohnung in einer nicht dichten Mietzone liegt. In diesen Bereichen kann die Kündigungsfrist bei möbliertem Wohnraum auf 1 Monat verkürzt werden.
Jawohl die Kündigung kommt vom Eigentümer, der den Genuss der Wohnung wiedererlangen möchte, muss zwischen der Kündigung des Mietverhältnisses und dem tatsächlichen Einzug des Mieters unbedingt ein Zeitraum von 6 Monaten eingehalten werden. Der Eigentümer muss den Vorgang unbedingt begründen:
- er möchte in der Unterkunft wohnen und sie zu seinem Hauptwohnsitz machen
- er möchte die Wohnung verkaufen und nicht mehr zur Vermietung entsorgen
- er möchte sein Kind im Rahmen seines Studiums dort unterbringen
Auf jeden Fall das Beendigung des Mietverhältnisses vom Eigentümer oder Mieter kommt, muss sie per Einschreiben oder durch einen Gerichtsvollzieher erfolgen. Auch eine persönliche Übergabe ist möglich, wenn Sie eine Quittung unterschreiben.
Nach Versand des Kündigungsschreibens, kann der Mieter seine Entscheidung nicht rückgängig machen, außer mit Zustimmung seines Eigentümers.