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Antwort: Die Größe der Treppe und das Vorhandensein eines Handlaufs sind geregelt.
Seit 2006 schreibt das Gesetz vor, dass bei einzelnen Häusern, die zur Vermietung oder zum Verkauf gebaut werden, bestimmte Regeln zu beachten sind. Diese Regeln gelten nicht für Häuser, bei denen der Eigentümer den Bau oder die Renovierung für den eigenen Gebrauch vorgenommen hat. Diese Regeln beziehen sich auf die Größe der Stufen und des Handlaufs. Es gibt dreidimensionale Merkmale für die Stufen: eine Mindestbreite von 80 cm, eine Stufenhöhe von 18 cm oder mehr, eine Laufflächenbreite von 24 cm oder mehr. Wird die Treppe zwischen massiven Wänden eingefügt, muss ein Handlauf mit einer Höhe von 0,8 bis 1 Meter angebracht werden, der über die letzte Stufe hinausragen muss. Sie muss steif, durchgehend, leicht zu greifen und optisch von der Wand abheben. Für private Bauten gibt es nicht-obligatorische Standards. Die empfohlenen Maße sind 17 bis 21 cm Höhe, 21 bis 27 cm Trittfläche und 70 cm Breite für die Stufen. Senden Sie uns auch Ihre Deko-Frage