„Mein Job, meine Wohnung“: Was Sie über diese Wohnbeihilfe wissen müssen.
Die Wohnbeihilfe „Mein Job, meine Wohnung“ ist eine Hilfe, die Arbeitnehmern die Wohnungssuche im Falle eines beruflich bedingten Umzugs ermöglicht. Wenn Sie umziehen müssen, um näher an Ihren Arbeitsplatz zu kommen, könnte Ihnen diese sehr nützliche Hilfe zugewiesen werden. Die „Mein Job, meine Unterkunft“-Förderung ist an Bedingungen geknüpft: Wir ziehen Bilanz.
Was ist die Wohnbeihilfe „Mein Job, meine Wohnung“?
Die „Mein Job, meine Wohnung“-Hilfe ermöglicht einem Arbeitnehmer eine finanzielle Unterstützung für den Fall, dass er umziehen muss, um näher an seinen Arbeits- oder Ausbildungsort zu kommen.
„Mein Job, meine Unterkunft“ leistet eine Unterstützung in Höhe von 1.000 €. Von Action Logement gezahlter Betrag, einem vom Staat und den Sozialpartnern geschaffenen System mit dem Ziel, Arbeitnehmern den Zugang zu Wohnraum zu erleichtern. Nämlich: „Mein Job, meine Wohnung“ ist bis zum 31. Dezember 2022 im Rahmen eines von Action Logement festgelegten Budgets verfügbar.
Die „Mein Job, meine Unterkunft“-Förderung ist an Bedingungen geknüpft. Um diese Wohnbeihilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen bezüglich der beruflichen Situation und bestimmte Voraussetzungen bezüglich der Wohnung erfüllen.
Die Voraussetzungen zur beruflichen Situation:
- Mitarbeiter mit unbefristetem Arbeitsvertrag, befristetem Arbeitsvertrag, Einzelintegrationsvertrag (CUI), Beschäftigungsunterstützungsvertrag (CAE), befristetem Arbeitsvertrag (CTT), befristetem Arbeitsvertrag sein;
- oder einen Arbeitsvertrag haben;
- oder eine Anstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag für einen bevorstehenden Job haben;
- kein Einkommen zu erh alten, das 2.405 € brutto pro Monat übersteigt.
Die Wohnbedingungen:
- Die Unterkunft muss im französischen Mutterland oder in den überseeischen Departements und Regionen (Drom) liegen;
- Es muss Ihr Hauptwohnsitz sein (die Unterkunft wird mindestens 8 Monate im Jahr bewohnt, außer berufliche Verpflichtung, gesundheitliche Gründe oder höhere Gew alt);
- Die Unterkunft muss Gegenstand eines leeren oder möblierten Mietvertrags zur Miete oder Wohngemeinschaft sein;
- Die Fahrzeit mit dem Transportmittel zwischen der neuen Unterkunft und dem Arbeitsplatz darf im französischen Mutterland maximal 30 Minuten und im Droms maximal eine Stunde betragen;
- Der Zeitraum zwischen dem Beginn des Mietverhältnisses und dem Datum des 1. Tages des neuen Arbeitsplatzes oder der neuen Ausbildung darf 3 Monate nicht überschreiten.
Hinweis: Menschen, die in Crous leben, erh alten keine Hilfe.
Wie kann ich von der Wohnbeihilfe „Mein Job, meine Wohnung“ profitieren?
Um von der Wohnbeihilfe „Mein Job, meine Wohnung“ zu profitieren, überprüfen Sie zunächst auf der Website von Action Logement, ob Sie Anspruch auf Unterstützung haben. Dann registrieren Sie sich auf der Website von Action Logement, erstellen Sie Ihren persönlichen Bereich und beantragen Sie dann online Wohnbeihilfe. Sie müssen Ihrem Antrag mehrere Dokumente hinzufügen, die Ihre Situation begründen: Scannen Sie die Dokumente, um sie Ihrem persönlichen Bereich hinzuzufügen, wenn Sie Wohnbeihilfe beantragen.
Action Logement prüft Ihre Anfrage und ob Sie tatsächlich „Mein Job, meine Wohnung“-Unterstützung erh alten können.
Action Logement zahlt die Beihilfe „Mein Job, meine Wohnung“: Die Zahlung erfolgt, sobald Ihre Akte von Action Logement validiert wurde.Sie erh alten die Wohnbeihilfe auf einmal auf das Bankkonto, dessen Daten Sie bei der Registrierung in Ihrem persönlichen Bereich angegeben haben.
Hinweis: Wenn Sie die Beihilfe „Mein Job, meine Wohnung“ vor Beginn Ihres neuen Mietvertrags beantragt haben, wird Ihnen die Beihilfe nach dem Einzug in die Unterkunft ausgezahlt.