Wer ist für die Wartung der Sanitäranlagen in einer Mietwohnung verantwortlich?

Inhaltsverzeichnis:

Anonim

Die Pflichten des Mieters, aber auch die der Eigentümer

Sie haben ein Sanitärproblem in Ihrer Mietwohnung und wissen nicht, ob es Ihre Aufgabe ist, den Handwerker zu rufen, aber auch die Kosten dafür zu tragen? Damit Sie klarer sehen (und warum nicht Geld sparen!), zieht die Redaktion von Déco.fr mit Ihnen eine Bestandsaufnahme der Pflichten von Mietern und Vermietern in Bezug auf die Wartung von Sanitäranlagen in einem Mietvertrag!

Wie hoch sind die vom Mieter zu zahlenden Sanitärkosten?

Das Gesetz könnte zu diesem Thema nicht klarer sein: Gemäß dem Dekret vom 26. August 1987 ist der Mieter einer Wohnung „verpflichtet, die Kosten zu tragen, die mit der Instandh altung der vorhandenen Anlagen verbunden sind“.Wenn beispielsweise ein Wasserhahn aufgrund einer zu alten oder defekten Dichtung undicht wird, muss der Mieter einen Klempner rufen … und die Rechnung bezahlen! Das Gleiche gilt für kleine Reparaturen wie den Austausch eines Spülventils, den Austausch des Duschkopfschlauchs, die Entleerung von Rohren usw.

Wichtig: Wenn das Haus oder die Mietwohnung mit einem Heizkessel ausgestattet ist, ist es ebenfalls Sache des Mieters, einen Fachmann mit der jährlichen Wartung dieses Heizkessels zu beauftragen. Nach seinem Besuch händigt der Fachmann dem Mieter eine Bescheinigung aus, die dieser unbedingt aufbewahren muss. Denn wenn er es im Schadensfall nicht der Versicherung vorlegen kann, ist der Mieter dafür verantwortlich und muss die Reparaturen bezahlen.

Selbstverständlich muss der Mieter auch die Rechnung des Klempners aus eigener Tasche bezahlen, wenn dieser infolge einer vom Mieter verursachten Verschlechterung in die Unterkunft eingreift (unabhängig davon, ob die Verschlechterung freiwillig oder als Folge von Fahrlässigkeit bei der Arbeit erfolgt). oder andere).

Wie hoch sind die Sanitärkosten für den Eigentümer?

In Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 89-462 vom 6. Juli 1989 ist der Eigentümer einer Wohnung verpflichtet, seinem Mieter „eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen, die den geltenden Vorschriften entspricht“, wie im Folgenden bestätigt wird des Inventars, das der Unterzeichnung des Mietvertrags vorausgeht. Wenn der Vermieter dem Mieter nämlich eine Wohnung zur Verfügung stellt, deren Sanitäranlagen nicht mehr dem Standard entsprechen oder zu alt sind, obliegt es ihm, die Arbeiten zu bezahlen, die erforderlich sind, um diese Installationen auf den Standard zu bringen.

Das heißt, wenn es zu einem Zwischenfall kommt, der auf mangelhafte Wartung durch den Eigentümer zurückzuführen ist oder wenn das Problem bereits bestand, bevor der Mieter die Unterkunft betrat, liegt es nicht an ihm, sondern beim Eigentümer, die Kosten für die Wasserinstallation zu tragen.

Das Gleiche gilt, wenn das Problem mit externen Faktoren zusammenhängt (z. B. Überschwemmung) oder mit der Errichtung des Gebäudes zusammenhängt und daher völlig unabhängig vom Mieter ist: Der Eigentümer muss die Rechnung bezahlen.

Und im Notfall?

Achtung: Im Falle eines Problems mit den Installationen, das den Notfalleingriff eines Klempners erforderlich machen würde, gibt es für den Mieter ein ganz bestimmtes Verfahren, das er befolgen muss, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Selbst im Notfall muss der Mieter nämlich zunächst seinen Vermieter kontaktieren, damit dieser den Eingriff bestätigt und den Fachmann seiner Wahl hinzuzieht. Seien Sie vorsichtig, denn im Falle der Nichteinh altung dieses Verfahrens ist der Eigentümer möglicherweise nicht damit einverstanden, die Rechnung zu bezahlen.