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Antwort: Nur wenn Sie eine reversible Wärmepumpe kaufen.
Seit 2010 gibt es keine Steuergutschrift mehr für den Kauf von Klimaanlagen, mit einer Ausnahme: der reversiblen Wärmepumpe. Sie fällt in den Anwendungsbereich der Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, weshalb steuerliche Vergünstigungen gewährt werden. Die Steuergutschrift kann dann bis zu 25 % der Gerätekosten betragen. Menschen, die keine Steuern zahlen, erhalten vom Staat einen Scheck. Gedeckelt nach der Anzahl der Personen im Haushalt betrifft diese Steuergutschrift nur den Kauf des Gerätes nach Abzug allfälliger Subventionen. Sie unterliegt verschiedenen Bedingungen und insbesondere der Installation durch dieselbe Firma, die die Wärmepumpe in einem alten Haus verkauft hat, durch den Hersteller in einem neuen Haus. Es ist auch auf eine begrenzte Anzahl von Außengeräten beschränkt, eines für Häuser mit bis zu vier Zimmern und maximal drei. Jede Wärmepumpe gibt auf ihrer Verpackung an, ob sie für die Steuergutschrift in Frage kommt. Senden Sie uns auch Ihre Brico-Frage.