Legal untervermieten
Im Sommer stellen sich viele Franzosen die Frage: Soll man die Wohnung untervermieten, solange sie leer ist? In der Tat, wenn Sie Ihr Zuhause für Ihren Urlaubsort verlassen, bleibt Ihr Eigentum leer und das ist eine Schande. Was riskieren wir zwischen finanziellen Vorteilen, Legalität und Sicherheit?
Untervermieten Sie Ihr Haus als Eigentümer
In Frankreich: Sie müssen zunächst Eigentümer der Immobilie sein, um diese vermieten zu können. Tatsächlich ist die Untervermietung, d. h. die Vermietung Ihrer Wohnung, während Sie selbst Mieter sind, nach französischem Recht verboten. Wenn Sie Ihre Immobilie gekauft haben, haben Sie das Recht, diese saisonal zu vermieten. Aber diese finanzielle Regelung, die es ermöglicht, im Urlaub schön zu sparen und sie profitabel zu machen, wird von vielen Gesetzen eingerahmt. Artikel L. 8221-3 des Arbeitsgesetzbuches sieht vor, dass jede Person, die gewinnbringend eine Dienstleistungstätigkeit ausübt oder Handelshandlungen vornimmt, indem sie sich vorsätzlich ihren Verpflichtungen entzieht - entweder weil sie die Eintragung in das Handelsregister nicht beantragt hat, oder weil er die nach den geltenden Rechtsvorschriften gegenüber den Sozialversicherungsträgern oder der Steuerverwaltung abzugebenden Erklärungen nicht abgegeben hat - durch Verschweigen der Tätigkeit als funktionstüchtig gilt. Genauer gesagt, wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus regelmäßig vermieten, sind Sie illegal. Dieses jüngste Phänomen führt dazu, dass genaue und quantifizierte Gesetze nicht existieren. Es gibt also keine „Grenze“ zwischen Legalität und Illegalität, aber wenn die Tätigkeit zu einer erheblichen Vergütung führt, sind Sie vor Gerichtsverfahren nicht gefeit. Als Eigenheimbesitzer können Sie Ihre Wohnung zeitweise und saisonal mieten, jedoch nicht durchgehend. Sie würden dann mit der Hotellerie konkurrieren, die einer der wichtigsten Sektoren der französischen Wirtschaft ist. Viele Abgeordnete und Regierungsmitglieder arbeiten an Gesetzesvorschlägen, um diese illegale Aktivität zu regulieren, die im Jahr 2012 für französische Hotels einen Schaden von mehreren Millionen Euro bedeutete. Die Hotellobby und die UMIH, Union des Métiers et des Industries de l'Hôtellerie, kämpfen gegen diesen an Illegalität grenzenden Handel. Auch an die Einrichtung muss man bei der Untervermietung denken.
Untervermietung Ihres Hauses als Mieter
Die Untervermietung Ihrer Wohnung ist nach französischem Recht strengstens untersagt, wenn Sie selbst der Mieter sind. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Sie können Ihre Wohnung als Mieter vermieten, wenn Ihr Vermieter zustimmt. In diesem Fall muss er für Sie eine Untermietermächtigung unterschreiben. In Frankreich sieht Artikel 8 des Gesetzes „Mermaz“ vom 6. Juli 1989 vor, dass „der Mieter den Mietvertrag weder abtreten noch die Unterkunft untervermieten darf, außer mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters, einschließlich im Mietpreis inbegriffen“. Und Artikel 1717 des Bürgerlichen Gesetzbuches sieht eine weitere Ausnahme vor, die es Ihnen ermöglicht, möblierte Unterkünfte ohne Zustimmung des Eigentümers unterzuvermieten, sofern keine Klausel im Mietvertrag dies verbietet. In den meisten Fällen enthält der Mietvertrag jedoch eine Klausel, die eine Untervermietung untersagt. In jedem Fall müssen Sie Ihre Rechte durch Bezugnahme auf Ihren Mietvertrag sicherstellen. Ab dem Moment, in dem Sie Ihre Wohnung ohne Zustimmung Ihres Vermieters mieten oder wenn eine Klausel in Ihrem Mietvertrag dies verbietet, betreten Sie die Welt der Illegalität. Viele Gerichtsentscheidungen werden regelmäßig in diese Richtung getroffen, wie in Toulouse am 5. März 2013, wo das Berufungsgericht einen Mieter verurteilte, der seine Immobilie illegal untervermietet hatte. Etwas zum Nachdenken!