Partywand: Welche Rechte hast du?

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Anonim

Alles, was Sie über die Verwaltung einer Partywand wissen müssen

Laut Gesetz gilt eine Mauer als Partei, wenn sie ein Gebäude, einen Hof von einem Garten oder Feldern trennt. Im Zweifelsfall über das Miteigentum an einer Mauer finden Sie Informationen in der Eigentumsurkunde. Die Rechte für Partywände unterscheiden sich von denen für private Wände.

Partywall: Rechte und Pflichten

Wanneine Wand grenzt an, deren Wartung und eventuelle Reparaturen liegen in der Verantwortung der beiden Eigentümer. Jede Konservierung, Reparatur oder Rekonstruktion der Wand muss mit Zustimmung beider Parteien erfolgen.

Die Besitzer der Partywand darf auf keinen Fall die Wand beschädigen oder die Rechte des anderen Eigentümers verletzen. Wenn einer der Eigentümer arbeiten möchte und er nicht die Zustimmung seines Nachbarn hat, kann er die durch die Arbeit verursachten Kosten nicht teilen. Je nach Art der durchgeführten Arbeiten kann er sogar gezwungen sein, die Wand wieder in den Ausgangszustand zu versetzen.

Jawohl die Partywand einzustürzen droht, gilt die Situation als dringend und die Arbeiten können nur von einem der Eigentümer organisiert werden. Die Kosten werden geteilt. Im Streitfall müssen sich die Eigentümer an das sie betreffende Bezirksgericht wenden.

Was ist mit den Werken?

Selbst wenn eine Wand grenzt an, kann einer der beiden Eigentümer entscheiden, die Arbeiten auf eigene Kosten durchzuführen. Die zulässigen Änderungen sind die Erhöhung oder die Erhöhung der Wandstärke. In diesem Fall gehört der erhöhte oder verdickte Teil der Wand nur der Person, die die Arbeiten ausgeführt hat. Der Eigentümer, der Arbeiten ausführen möchte, muss noch die Erlaubnis seines Nachbarn haben. Letzteres kann ein Antrag auf Miteigentum für die ganze Wand. Bei Gewährung dieses neuen Miteigentums werden die mit den durchgeführten Arbeiten verbundenen Kosten geteilt.

Baue eine Partywand wieder auf

Jawohl eine Partywand neu gebaut werden muss, müssen sich die beiden Eigentümer die Kosten teilen. Beide müssen sich zwingend an die in ihrer Gemeinde geltenden Vorschriften halten und daher eine Erklärung gegenüber dem Rathaus abgeben. In Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern muss die Höhe der Trennwände mehr als 3m20 betragen. In Städten mit weniger als 50.000 Einwohnern ist die Höhe von Partywänden auf 2m60 begrenzt.

Erwerben Sie Miteigentum an einer Wand

Eine private Mauer, die zwischen zwei Grundstücken gebaut wurde, kann zur Partywand werden. Diese Wand kann über ihre gesamte Länge oder nur über einen definierten Abschnitt geteilt werden. Der nichteigentümernachbar muss Miteigentum beantragen. Letzteres kann vom aktuellen Eigentümer akzeptiert oder abgelehnt werden. Bestreitet der Antragsteller die Ablehnung, kann er beim Tribunal de grande instance seiner Zuständigkeit Berufung einlegen. Sobald das Miteigentum akzeptiert oder rechtlich anerkannt ist, muss jede Entscheidung im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den beiden Parteien getroffen werden. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Wartung, Arbeit oder dem Wiederaufbau der Partywall werden geteilt.

Wir können nachträglich das Miteigentum an der Wand entfernen. Dazu ist es dann erforderlich, dass einer der beiden Eigentümer das Miteigentum an der Mauer erwirbt oder aber auf sein Miteigentum verzichtet und damit auf die Ausübung seiner Rechte bei Arbeiten, Instandhaltung usw. verzichtet …

In welchen Fällen gilt eine Mauer nicht als Party?

In einigen Fällen wird die Mauer, die zwei Grundstücke oder Wohnungen trennt, nicht als angrenzend. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn:

  • an seiner Spitze befindet sich eine einzigartige Piste
  • es gibt nur auf einer Seite der Wand Fliesen oder Gesims

In diesen beiden Fällen gehört die Wand dann ausschließlich dem Eigentümer, auf dessen Seite sich der Hang, die Fliesen, Schiefer oder auch das Gesims befinden. Der Nachweis des Nicht-Miteigentums kann auch durch eine Eigentumsurkunde oder ein Rezept erbracht werden. Dies ist der Fall, wenn nur einer der Nachbarn die Mauer 30 Jahre lang regelmäßig gewartet oder repariert hat.