Ein Teppich: ja, aber ohne Kleber!
Ihr Schlafzimmer hat alte Holzböden und Sie möchten einen Teppich darauf legen? Sind die Fliesen in Ihrer Küche stumpf und Sie möchten sie streichen? Informieren Sie sich über Ihre Rechte als Mieter!
Seien Sie vorsichtig, als Mieter ist der Bodenwechsel schwierig. Nichts, was den Zustand des Bodens verändert, sollte ohne Zustimmung des Eigentümers erfolgen. hier sind die kleine dekorative Arbeiten die Sie bedenkenlos durchführen können und für die Sie zuvor die Zustimmung des Eigentümers einholen müssen:
Ich tue es, ohne den Besitzer um Erlaubnis zu fragen
Verlegen Sie einen Teppich oder jede Art von Belag, jedoch ohne Kleber! Da die Arbeiten die Struktur der Stockwerke nicht verändern dürfen, ist der Eigentümer berechtigt, die gleichen Stockwerke wie vor der Vermietung zu finden. Wählen Sie daher Bodenbeläge, die sich bei einem Umzug leicht entfernen lassen. Denn wenn Sie die Räumlichkeiten verlassen, müssen Sie diese in dem Zustand zurückgeben, in dem Sie sie beim Einzug vorgefunden haben.
Sie können Vinylböden (auch Linoleum genannt) verlegen. Es ist ein guter Kompromiss, einen trendigen Bodenbelag zu haben: Zementfliesen, Marmor, Parkett, gewachster Beton… Sie imitieren diese sehr modischen Bodenbeläge über Jahre hinweg perfekt. Der Vinylboden ist sehr einfach zu verlegen und leicht zu entfernen. So können Sie den Stil Ihres Bodens nach Belieben ändern und bei einem Umzug mit Ihrem Vinylboden gehen.
Vinylböden sind auch als Mieter recht günstig. Rechnen Sie durchschnittlich zwischen 10 und 50 Euro pro Quadratmeter, je nach Beschichtungsart und Muster.
Ich bitte den Besitzer vorher um seine Zustimmung
Sie haben genug von Ihren Fliesen? Wenn Sie es in einer Farbe neu streichen möchten, die Ihnen besser gefällt, müssen Sie Ihren Vermieter um seine Zustimmung bitten. Wenn er zustimmt, können Sie verhandeln, dass die Kosten für Malerarbeiten von Ihrer Miete befreit sind.
Verlegen Sie einen Belag (Teppich, Kunststoffboden…) und befestigen Sie ihn. Wie wir oben gesehen haben, sollte der vorhandene Boden ohne Zustimmung Ihres Vermieters in keiner Weise verändert werden.
Wenn Sie Ihren Vermieter um Zustimmung zu dieser Art von Arbeit bitten, stellen Sie sicher, dass Sie einen schriftlichen Antrag stellen, um Ihren Austausch zu dokumentieren. Wenn dieser die Arbeit abnimmt, bitten Sie ihn, dies schriftlich zu bestätigen. Ohne Nachweis der Annahme kann Ihr Vermieter Sie auffordern, den ursprünglichen Zustand zum Zeitpunkt Ihres Umzugs wiederherzustellen, was mit erheblichen Kosten verbunden ist und Sie daran hindert, Ihre Kaution zurückzufordern. Es wäre also schade!
Das Erscheinungsbild des Bodens, ein wesentliches Element bei der Dekoration Ihres Hauses
Je nach Boden kann ein und derselbe Raum ganz anders aussehen. Ein alter und beschädigter Boden bringt viel weniger Charakter als ein neuerer Boden oder einer in ausgezeichnetem Zustand.
Dito für das Material. Ein Parkett ist viel wärmer als ein einfacher weißer Fliesenboden. Letzteres wird von Eigentümern von Mietwohnungen oft wegen seiner Wartungsfreundlichkeit gelobt.
Bei der Vermietung ist der Bodenwechsel manchmal kompliziert. Neben den notwendigen Genehmigungen - wie wir in diesem Artikel gesehen haben - stellt die Änderung des Stockwerks auch ein gewisses Budget dar. Und wenn Sie mieten, möchten Sie nicht unbedingt in Ihr Eigenheim investieren.
Wir haben einen Tipp für Sie, wenn Sie diesen unschönen Boden verstecken möchten, ohne gegenüber Ihrem Vermieter Rechenschaft ablegen zu müssen: Teppiche. Äh ja! In der XXL- oder Mini-Version ermöglichen sie Ihnen, einen Boden zu bedecken, Ihrem Interieur einen trendigen und kokonösen Touch zu verleihen und sie können sehr einfach verlegt werden, ohne den vorhandenen Boden zu ändern.