Hausversicherungsvertrag: Wir ziehen Bilanz.
Eine Hausratversicherung ist in manchen Fällen obligatorisch, in anderen vorzuziehen. Mehrere Organisationen können Hausversicherungsverträge anbieten. Und die Vertragsunterzeichnung muss bestimmte Anforderungen erfüllen.
Ist eine Hausratversicherung Pflicht?
Es ist obligatorisch, für einen Mieter einen Hausratversicherungsvertrag abzuschließen. Oder für einen Eigentümer, der seine Immobilie zur Miete anbietet. Für einen Vermieter, der in der ihm gehörenden Wohnung wohnt, besteht keine Versicherungspflicht.Es wird jedoch dringend empfohlen! Hinweis: Für die Wohnung in einer Eigentumswohnung gelten besondere Regelungen zum Hausratversicherungsvertrag.
Wie schließe ich eine Hausratversicherung ab? Wie versichert man eine Mietwohnung oder nicht? Sie müssen sich an einen allgemeinen Versicherungsvertreter, einen Makler, eine Bank oder eine Versicherungsgesellschaft wenden. Zögern Sie nicht, die Leistungen verschiedener Personen und Unternehmen zu vergleichen, um die beste Wahl zu treffen. Der Versicherer wird Sie bitten: die Art der Garantie, die Sie erh alten möchten, einen Fragebogen auszufüllen, damit er die Risiken bewerten und die Prämie festlegen kann.
Zu wissen: Wenn Sie gegenüber einem Versicherer falsche Angaben machen oder beim Abschluss der Hausratversicherung Angaben unterlassen, handelt es sich um Betrug. In diesem Fall könnten Ihre Entschädigungen gekürzt werden, Sie könnten verpflichtet sein, die Opfer aus Ihren eigenen Mitteln zu entschädigen, und der Versicherungsvertrag könnte im Falle einer bösgläubigen Erklärung sogar als unwirksam angesehen werden (und Sie erh alten Ihren Beitrag nicht zurück!). ).
Hausversicherungsvertrag: Vertragsunterzeichnung
Der Vertragsschluss erfolgt nach Vorlage eines konkreten Angebots des Versicherers.
Abschluss der Hausratversicherung
Wie erfolgt der Abschluss eines Hausratversicherungsvertrages? Der Versicherer muss Ihnen einen Vorschlag für einen Versicherungsvertrag unterbreiten. In diesem Angebot müssen Sie Folgendes finden: ein Informationsblatt zu Preisen und Garantien, eine Kopie des Vertragsentwurfs und seiner Anhänge oder eine detaillierte Informationsmitteilung. Folgende Informationen müssen darin klar und deutlich sichtbar enth alten sein: die Deckungsgrenzen (z. B. eine Liste der nicht abgedeckten Risiken), das anwendbare Recht und die im Streitfall zuständigen Behörden, die Bedingungen für Auslösung des Versicherungsschutzes bei Haftpflichtverträgen (ausgelöst durch das Schadensereignis oder durch den Schadensfall).
Falls der Vorschlag des Versicherers zu Ihnen passt, müssen Sie nur noch den Hausratversicherungsvertrag ausfüllen, unterschreiben und dem Versicherer übergeben. Wessen Name steht auf der Hausratversicherung? Die der versicherten Person!
Wissenswertes: Vor Vertragsabschluss können Sie mit Ihrem zukünftigen Versicherer insbesondere die Konditionen und den Preis verhandeln.
Bei Vertragsunterzeichnung muss Ihnen Ihr Versicherer diesen aushändigen. Sie erh alten daher die allgemeinen Bedingungen (garantierte Risiken, Ausschlüsse, Selbstbeh alte, Verfahren zur Schadensmeldung, Zahlung der Beiträge) und die besonderen Bedingungen (Identität des Versicherten und des Versicherers, Beschreibung des Risikos, Höhe der Garantie usw.). der erste Beitrag…).
Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist gilt nur, wenn der Hausversicherungsvertrag aus der Ferne oder über das Internet abgeschlossen wurde. Das heißt, wenn Sie telefonisch oder von zu Hause aus angesprochen wurden, wenn Sie auf eine Direktwerbung (per Post oder E-Mail) geantwortet haben oder wenn der Vertragsschluss über das Internet erfolgte. In allen anderen Fällen ist ein Widerruf nicht möglich.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Kalendertage.
Wie nutzt man die Widerrufsfrist? Senden Sie dem Versicherer einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein, in dem Sie mitteilen, dass Sie den Hausratversicherungsvertrag kündigen möchten. Sie müssen dann nur noch die Prämie für die Tage zahlen, an denen Sie vor der Vertragskündigung versichert waren. Der Versicherer erstattet Ihnen die bereits gezahlte Selbstbeteiligung innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Datum der Vertragsbeendigung.