Home: Was tun bei Einbruch und Diebstahl?

Inhaltsverzeichnis:

Anonim

Die zu unternehmenden Schritte

Nach Hause zu kommen und herauszufinden, dass man ausgeraubt oder ausgeraubt wurde, ist eine sehr schmerzhafte Erfahrung. Es ist jedoch wichtig, sich nicht von Emotionen überwältigen zu lassen, um möglichst schnell alle notwendigen Schritte zur Entschädigung durch die Hausratversicherung einleiten zu können. Hier sind einige Tipps, wie Sie in einer solchen Situation reagieren können.

1-Berühre nichts

Wenn Sie feststellen, dass in Sie eingebrochen wurde, berühren Sie nichts. Du musst in der Tat weder die Möbel in Ordnung bringen noch zerbrochene Gegenstände in den Müll werfen. Tatsächlich sollte nichts weggeräumt werden, bevor die Polizei den Einbruch selbst bemerkt hat. Die Agenten, die zu Ihnen nach Hause kommen, nehmen Fingerabdrücke, um den Dieb zu identifizieren.

2-Sichere die Räumlichkeiten

Sie müssen Ihr Zuhause in der Tat absichern. Wenden Sie sich daher je nach verursachtem Schaden an eine Firma, um lassen Sie die Fenster reparieren oder die Haustür ersetzen, oder ein Schlosser für beschädigte Schlösser wechseln. Vergiss nicht Fotos oder Videos von beschädigten Öffnungs- und Schließelementen aufnehmen bevor Sie Reparaturen durchführen lassen. Achten Sie vor allem darauf Bewahren Sie alle Rechnungen für Reparaturen auf damit Sie dann von Ihrer Hausratversicherung entschädigt werden können.

3-Kontaktieren Sie Ihre Bank

Wenn dir das klar ist der Einbrecher hat dir die Zahlung gestohlen wie Ihr Scheckheft oder Ihre Kreditkarte, Objekt ohne Verzögerung von Ihrer Bank. So können Sie sicher sein, dass der Dieb wird es nicht benutzen können um irgendeine Zahlung zu leisten.

4-Eine Beschwerde einreichen

Der allererste Schritt, den Sie unternehmen sollten, wenn Sie Opfer eines Diebstahls oder Einbruchs wurden, ist: geh zur Polizei oder zur Gendarmeriebrigade deines Wohnortes um eine Beschwerde einzureichen. Ein Polizist oder Gendarmerieoffizier wird dann Ihre Beschwerde registrieren unter Berücksichtigung aller Elemente, die Sie ihm im Zusammenhang mit der Verletzung zur Verfügung stellen können: Datum, Tag, Ort, Schaden … Er wird Ihnen dann geben eine Quittung für die Reklamation die für Sie nützlich ist, um eine Entschädigung von Ihrer Hausratversicherung zu beantragen.

5-Kontaktieren Sie Ihre Versicherung

Unmittelbar nach Einreichung Ihrer Beschwerde müssen Sie Melden Sie den Diebstahl oder Einbruch Ihrer Hausratversicherung. Sie müssen Ihre Rückkehr von begleiten Eingang der Beschwerde die Ihnen von der Polizei ausgehändigt wurde. Diese Sendung muss erfolgen per Einschreiben mit Rückschein in einem zwei WerktageS. Vergessen Sie auch nicht, Ihrem Versicherer die Nummer Ihres Versicherungsvertrages Wohnung, Datum und Umstände Einbruchdiebstahl oder Diebstahl, Schäden an Dritten sowie Beschreibung des Schadens von Dieben begangen.

6-Die Schadensbewertung

Ein Versicherungsexperte Nach Eingang der Diebstahl- oder Einbruchsanzeige wird der entstandene Schaden begutachtet. Also denk drüber nach sammeln Sie im Voraus alle Elemente, die die Existenz und den Wert der von Ihnen gestohlenen Waren rechtfertigen können. Dies können Rechnungen, Garantiescheine oder auch Fotos mit Wertsachen sein. Ebenso findet der Expertediverse Verschlechterungen während des Einbruchs begangen wurden, wie zum Beispiel abgebrochene Türen oder Kletterspuren an den Außenwänden des Hauses oder Gebäudes. Treffen Sie schließlich alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass Sie'' einen neuen Einbruch verhindern, beginnend zum Beispiel mit Schlösser wechseln.

Diebstähle und Einbrüche, die nicht von der Versicherung abgedeckt sind

Es ist wichtig zu wissen, dass in einige sehr spezielle Fälle, Diebstähle und Einbruchdiebstahl werden von der Hausratversicherung nicht entschädigt. Jene Garantieausschlüsse gelten, wenn der Diebstahl oder Einbruch begangen wurde von einem Familienmitglied Wohermit Hilfe eines der Bewohner Unterkunft, wenn sie stattgefunden hatin einem vom Haupthaus getrennten Nebengebäude oder wenn es Auswirkungen hat eine Immobilie, die in einem Außenbereich hinterlassen wurde wie ein Garten oder ein Treppenhaus.