Versichern Sie Ihr Eigentum und Ihre beweglichen Sachen im Schadensfall
Im Schadensfall in Ihrem Eigenheim dient die Hausratversicherung zum Schutz Ihres Eigentums, egal ob Sie Mieter oder Eigentümer sind. Sie deckt Sie auch bei einem alltäglichen Unfall, der anderen zugefügt wird.
1. Wofür wird eine Hausratversicherung verwendet?
Wie der Name schon sagt, a Hausratsversicherung ist eine Versicherung, die Sie im Falle von Schäden an Ihrer Unterkunft abdeckt. Zum Beispiel bei einem Wasserschaden in Ihrem Gebäude oder einem Brand in Ihrer Wohnung können Sie mit der Hausratversicherung Folgendes abdecken:
- Einerseits die Ausgaben für immobilien reparieren bei Ihnen zu Hause (Tür austauschen, Wand reparieren usw.)
- Auf der anderen Seite ist die bewegliches Vermögen die sich in Ihrer Unterkunft befinden und die während des Unfalls beschädigt wurden oder verloren gegangen sind.
Bei der Hausratversicherung geht es nicht nur um Ihr Haus, sondern auch um das, was Sie so nennen Insassenverantwortung. Damit sind Sie auch dann abgesichert, wenn in der Wohnung Ihres Nachbarn ein Unglück eintritt, aber auch Ihr Zuhause betroffen ist.
2. Hausratversicherung: Pflicht für den Mieter, nicht für den Eigentümer!
Machen Sie es sich klar: Wenn Sie Mieter eines Hauses oder einer Wohnung sind, schließen Sie eine Hausratversicherung ist Pflicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet den Mieter, seinem Vermieter unter Androhung der Räumungsgefahr jedes Jahr eine Versicherungsbescheinigung auszuhändigen und nachzuweisen, dass die Unterkunft in folgenden Fällen gut versichert ist:
- Wasserschaden;
- Explosion;
- Feuer.
Auf der anderen Seite, wenn Sie Ihr Eigenheim besitzen (Eigentümer oder nicht), müssen Sie keine Hausratversicherung abschließen … aber es wird trotzdem dringend empfohlen! In der Tat, wenn Ihr Immobilien und Ihr bewegliches Vermögen nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt sind, müssen Sie im Schadenfall die finanziellen Folgen selbst tragen. Eine Hausratversicherung erscheint daher unerlässlich, um Ihr Vermögen zu erhalten.
3. Welche grundlegenden Garantien bietet die Hausratversicherung?
In Wirklichkeit besteht die Hausratversicherung immer aus 2 Basisgarantien: "Sachschaden" Garantie, und der „Haftpflicht“-Garantie.
- Die „Sachschaden“-Garantie deckt Ihr Eigentum im Schadenfall ab, aber Vorsicht: Um sie geltend zu machen und entschädigt zu werden, müssen Sie Ihrem Versicherer unbedingt die Rechnung für die im Schadenfall beschädigten Waren vorlegen können. Deshalb empfehlen Versicherer, die Rechnungen für alle Ihre Wertsachen systematisch aufzubewahren!
Hier ist eine Liste von Schadensfällen, die im Allgemeinen von Versicherungen abgedeckt werden (prüfen Sie immer Ihren Vertrag!):
- Feuer;
- Wasserschaden;
- Explosionen;
- Naturkatastrophen und Klimaereignisse;
- Technologische Katastrophen;
- Einbrüche oder Diebstahl (mit Einbruch);
- Anschläge und Terrorakte;
- Glasbruch(e) …
- Die „Haftpflicht“-Garantie umfasst die Schäden an Dritten, sei es allein, ein Mitglied Ihrer Familie, eine Person, die Ihr Zuhause bewohnt, Ihr Haustier, aber auch Personen, die mit Ihnen zur Arbeit kommen, oder sogar Ihr Zuhause selbst.
Hier sind die verschiedenen Fälle, die in die zivilrechtliche Haftung eingeschlossen sind:
- Wenn Sie beim Fahrradfahren ein Drittel fallen lassen.
- Wenn Ihr Sohn beim Ballspielen in Ihrem Garten das Fenster eines Nachbarn zerbricht.
- Wenn Ihr Hund beim Gassigehen auf der Straße einen Passanten beißt.
- Wenn nach einem starken Windstoß ein Ziegel von Ihrem Dach fällt und auf dem Kopf eines Passanten landet.